Heute ist der 4.06.2026, und als ich hier in Stuttgart sitze und über die Altersvorsorge nachdenke, wird mir klar, wie wichtig das Thema Betriebsrente für viele Arbeitnehmer ist. Insbesondere in Nordrhein-Westfalen (NRW) sieht die Situation nicht ganz rosig aus, wenn man die Zahlen betrachtet. Über 50% der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in NRW haben eine Betriebsrente, was ja erst mal ganz ordentlich klingt. Aber wenn man sich die Details anschaut, wird schnell klar, dass diese Zahl nicht für alle gilt. Gerade Beschäftigte in großen Unternehmen wie Thyssenkrupp oder Bayer, die oft im öffentlichen Dienst tätig sind, können sich über solche Zusatzleistungen freuen. Im Einzelhandel und in der Logistik schaut’s hingegen ganz anders aus – dort haben viele Beschäftigte oft keinen Zugang zu einer Betriebsrente. Das ist schon ein bisschen frustrierend, oder nicht?

Anke Unger, die stellvertretende Vorsitzende des DGB NRW, hat das gut auf den Punkt gebracht: Betriebsrenten sind dort verbreitet, wo starke Tarifverträge existieren. Aber hier in NRW ist nur jeder zweite Beschäftigte in einem tarifgebundenen Betrieb. Ein echtes Hemmnis für die Verbreitung von Betriebsrenten, wie man sich denken kann. Der DGB fordert deshalb mehr Tarifbindung, ein Tariftreuegesetz und Maßnahmen gegen Tarifflucht. Um es auf den Punkt zu bringen: Wenn Arbeitgeber die gesetzliche Rentenversicherung als ausreichend erachten und die betriebliche Altersvorsorge nur als Personalbindungsinstrument nutzen, dann bleibt die Frage: Was ist mit den Geringverdienern? Die profitieren oft nicht von der bAV, weil sie häufig in nicht tarifgebundenen Unternehmen arbeiten.

Finanzierung der Betriebsrente: Ein heißes Eisen

Ein zentraler Streitpunkt ist die Finanzierung der Betriebsrente. Da wird es komplex! Ein Beispiel: Ein Arbeitgeber zahlt 2026 für eine Arbeitnehmerin zusätzlich zu ihrem Arbeitslohn Beiträge in einen Direktversicherungsvertrag von jährlich 900 Euro. Ihr monatliches Entgelt beträgt 2.500 Euro, und im November gibt es sogar eine Sonderzahlung von 1.500 Euro. Das klingt nach einer schönen Sache, doch die steuerliche Förderung für die Direktversicherungsbeiträge beträgt nur 270 Euro – das sind gerade mal 30% von den 900 Euro. Und die Sonderzahlung bleibt unberücksichtigt für die Förderung. So viel Aufwand für so wenig Ertrag! Die Arbeitnehmerin gehört zwar zum begünstigten Personenkreis für steuerliche Förderung, aber die Einkommensgrenze von 2.575 Euro wird nicht überschritten. Irgendwie fühlt sich das nicht fair an.

Auf der anderen Seite argumentieren Arbeitgeber, dass die betriebliche Altersversorgung eine komplexe Angelegenheit ist und mit Haftungsrisiken verbunden ist. Das schreckt viele ab. Beide Seiten, sowohl der DGB als auch die Arbeitgeber, sind sich zwar einig, dass das System verbessert werden muss. Aber wie? Da sind die Ansichten schon ganz unterschiedlich. Der DGB fordert stärkere Arbeitgeberbeiträge und bessere Förderungen für Geringverdiener, während Arbeitgeber sich eher auf die bestehenden Herausforderungen konzentrieren.

Betriebsrentenstärkungsgesetz: Ein Schritt in die richtige Richtung?

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG), das am 1. Januar 2018 in Kraft trat, hat das Ziel, die betriebliche Altersversorgung zu verbreiten und attraktiver zu gestalten – insbesondere für Geringverdienende sowie für kleine und mittlere Unternehmen. Angesichts des demografischen Wandels und der Herausforderungen für die gesetzlichen Rentensysteme ist so eine Reform dringend notwendig. Seit 2019 gibt es verpflichtende Arbeitgeberzuschüsse bei der Entgeltumwandlung. Dieser Zuschuss beträgt 15% des umgewandelten Entgelts und gilt sowohl für Neu- als auch Bestandsverträge, was eine kleine, aber feine Verbesserung darstellt.

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Ein weiteres Plus: Die Portabilität von Betriebsrenten wird besser. Das erleichtert den Wechsel des Arbeitgebers. Außerdem müssen alle Arbeitgeber, die bAV anbieten oder planen, die BRSG-Regelungen beachten. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, denn die Information der Mitarbeiter über die bAV-Möglichkeiten ist unerlässlich. Bei der Einführung oder dem Ausbau von bAV gibt’s auch Förderungen für kleine und mittlere Unternehmen. Ab 2025 sollen dann sogar staatliche Zuschüsse für Geringverdienende kommen. Das klingt doch nach einer realistischen Perspektive! Allerdings bleibt noch viel zu tun, um Altersvorsorge zu verbessern und Altersarmut zu bekämpfen. Der Weg ist lang, doch vielleicht geht es ja Schritt für Schritt voran.