In der beschaulichen Stadt Étainhus, Frankreich, sieht sich der 75-jährige Rentner Christian Derrey mit einem Albtraum konfrontiert, der aus einem Hackerangriff auf sein E-Mail-Konto resultiert. Im Jahr 2019 wurde er Opfer krimineller Machenschaften, als Unbekannte eine Kopie seines Personalausweises in alten beruflichen E-Mails fanden. Diese skrupellosen Verbrecher gründeten eine Scheinfirma namens CJM-Automobile und meldeten über 3.000 Fahrzeuge auf Derreys Namen an. Das Resultat? Täglich erhält er zwischen 25 und 40 Bußgeldbescheide, die sich in einem schockierenden Schuldenberg von 180.000 Euro summieren.
Doch die Schwierigkeiten hören hier nicht auf. Die Steuerbehörden haben seine Konten und Renten eingefroren, ohne ihm vorher eine Benachrichtigung zukommen zu lassen. „Es ist ein ständiger Kampf, ich muss mich immer wieder bei verschiedenen Behörden rechtfertigen und Nachweise erbringen“, beklagt sich Derrey. Eine pragmatische Lösung, die von den Gendarmen vorgeschlagen wurde, sieht vor, die eingehenden Strafzettel an die tatsächlichen Verursacher weiterzuleiten. Doch trotz dieser Ansätze bleibt Derrey besorgt und hat Anzeige erstattet. Er fordert die Schaffung einer Einheit zur Bekämpfung von Identitätsdiebstahl.
Identitätsdiebstahl: Ein wachsendes Problem
In Deutschland ist die Situation ähnlich besorgniserregend. Statistiken zeigen, dass jeder zehnte Internetnutzer von Identitätsdiebstahl betroffen ist, wobei die Dunkelziffer vermutlich noch höher liegt. Identitätsdiebstahl wird in Deutschland nicht als eigenständiger Straftatbestand verfolgt, sondern fällt unter verwandte Delikte. Verbraucherzentralen warnen, dass unbekannte Rechnungen, Abbuchungen oder unerwartete Pakete oft auf gefälschte Verträge hinweisen. Wenn kein eigener Vertrag unterschrieben wurde, besteht auch keine Zahlungsverpflichtung. Die Unternehmen müssen den Vertrag nachweisen; gelingt dies nicht, gibt es auch keine Forderung.
Die Verbraucherzentrale bietet zudem einen Notfall-Check an, der Betroffenen hilft, die richtigen Schritte zu unternehmen. Dieser Check enthält eine individuelle Checkliste mit wichtigen Maßnahmen und Informationen darüber, wie man möglicherweise Geld zurückbekommen kann. Auch Hinweise zur Beweissicherung und zur Sinnhaftigkeit einer Strafanzeige werden gegeben.
Die Schattenseiten der digitalen Welt
Der digitale Wandel hat zwar das Leben erleichtert, bringt aber auch neue Gefahren mit sich. Identitätsdiebstahl ist eine gravierende Bedrohung mit finanziellen, emotionalen und sozialen Auswirkungen. Laut der „Bitkom-Studie Wirtschaftsschutz 2024“ betrug der Schaden durch Cybercrime im Jahr 2024 für die Wirtschaft über 178,6 Milliarden Euro – ein besorgniserregender Anstieg von 30 Milliarden Euro im Vergleich zum Vorjahr. Häufig gestohlene Daten sind persönliche Informationen wie Name, Anschrift, Geburtsdatum sowie Bank- und Kreditkartendaten.
Zu den Anzeichen für Identitätsdiebstahl gehören Zahlungsaufforderungen für nicht getätigte Bestellungen, unerwartete E-Mails über Kontoänderungen oder Probleme beim Einloggen. Um sich vor Identitätsdiebstahl zu schützen, ist es wichtig, seriöse Anbieter zu wählen und die Preisgabe personenbezogener Daten kritisch zu prüfen. Starke Passwörter, Zwei-Faktor-Authentifizierung und regelmäßige Datensicherung sind weitere Maßnahmen, die helfen können, das Risiko zu minimieren.
Im Notfall gilt es, schnell zu handeln: Das Gerät vom Netzwerk trennen, einen Virenscan durchführen, Passwörter ändern und den Zugang zum Bankkonto sperren. Betroffene sollten auch neue Passwörter verwenden, aktive Sitzungen beenden, Anbieter kontaktieren und Beweise sichern. Gegebenenfalls sollte auch die Polizei informiert werden, um weitere Schritte einzuleiten.
Die Geschichte von Christian Derrey ist eine eindringliche Mahnung für uns alle, wachsam zu sein und unsere digitalen Identitäten zu schützen. Identitätsdiebstahl ist kein Einzelfall – er betrifft viele Menschen und ist eine Herausforderung, die es zu bewältigen gilt.
Für weitere Informationen und Unterstützung können Sie die Artikel der Merkur, der Verbraucherzentrale und des Verbraucherservice Bayern konsultieren.