Heute ist der 15.05.2026, und es gibt Neuigkeiten, die für das Handwerk in Stuttgart und ganz Deutschland von Bedeutung sind. Der Bundestag hat am 23. April 2026 das Vergabebeschleunigungsgesetz verabschiedet, und das bringt frischen Wind in die Welt der öffentlichen Aufträge. Doch keine Sorge, der Grundsatz der Fach- und Teillosvergabe bleibt weiterhin bestehen! Das ist Musik in den Ohren all der kleinen und mittleren Unternehmen, die über 70% der öffentlichen Bauleistungen erbringen. Ein echtes Lebenselixier für die Handwerkskunst!

Die Reform hat sich zum Ziel gesetzt, die Vergabeprozesse zu beschleunigen, was in Zeiten, wo alles schnelllebiger wird, nur recht und billig ist. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat sich stark für den Erhalt des Losprinzips eingesetzt, und das hat sich gelohnt. Versuche, dieses Prinzip abzuschaffen, wurden erfolgreich abgewendet. Ein Grund zur Freude für die Handwerksbetriebe, die oft auf solche Aufträge angewiesen sind!

Wichtige Ausnahmen und Regelungen

Natürlich gibt es auch Ausnahmen vom Losgrundsatz, die in eng begrenzten Fällen zulässig sind. Dazu zählen Infrastrukturprojekte mit einem Auftragswert, der mehr als doppelt so hoch ist wie der jeweilige Schwellenwert, oder Projekte, die aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert werden. Auch Maßnahmen im Bereich der Eisenbahnen, Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen oder Flughafenbau fallen darunter. Auftraggeber sind aufgefordert, kleine und mittlere Unternehmen bei Gesamtvergaben zu berücksichtigen, was eine gute Nachricht für die lokale Wirtschaft ist.

Holger Schwannecke, der Generalsekretär des ZDH, hat den Kompromiss als ausgewogen und vorteilhaft für Handwerk und Mittelstand bezeichnet. Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, sieht das Gesetz als fairen Zugang zu öffentlichen Bauaufträgen für alle Bauunternehmen. Das gibt den Handwerkern hier in Stuttgart und Umgebung die Sicherheit, dass sie nicht ins Hintertreffen geraten.

Die Stimme des Handwerks

Franz Xaver Peteranderl, Präsident der Handwerkskammer für München und Oberbayern, hat klar betont, wie wichtig die Fach- und Teillosvergabe ist. Das Handwerk unterstützt die zügige Vergabe von Aufträgen zur Sanierung der deutschen Infrastruktur. Die Bundesregierung plant sogar eine Investitionsoffensive, um unsere Infrastrukturen auf Vordermann zu bringen. Na, das klingt doch nach einer Chance für alle Handwerker!

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Die Regelungen sollen bis September 2027 überprüft werden, insbesondere in Bezug auf ihre Auswirkungen auf die mittelständischen Betriebe. Ein interessantes Detail: Änderungen im Haushaltsrecht des Bundes erleichtern Direktaufträge und freihändige Vergaben – was tendenziell größeren Auftragnehmern zugutekommt. Aber auch hier bleibt die Frage, wie das alles die kleinen Handwerksbetriebe beeinflussen wird.

Ein Blick in die Zukunft

Die Auftragsvergabe der Bundeswehr wird sich künftig auf direkte militärische Ausrüstung beschränken, was bedeutet, dass nicht direkt militärische Vergaben weiterhin nach dem Fach- und Teillosprinzip erfolgen. Das unterstreicht die Wichtigkeit der Transparenz und Gleichbehandlung im Vergabeverfahren, die als zentrale Ziele des Vergaberechts gelten. So wird gewährleistet, dass es zu einem fairen Wettbewerb kommt und Korruption sowie Vetternwirtschaft vorgebeugt wird.

Insgesamt bleibt abzuwarten, wie sich diese neuen Regelungen auf die Vergabepraxis der öffentlichen Hand auswirken werden. Eines ist jedoch sicher: Das Handwerk in Stuttgart hat einen starken Partner in der ZDH und den Handwerkskammern, die sich für ihre Belange stark machen. Und das ist ein Grund, optimistisch in die Zukunft zu blicken!