Ein neuer Wind weht für alle Frührentner in Deutschland! Seit dem 1. Januar 2023 ist es endlich soweit: Wer in Rente geht, kann jetzt unbegrenzt dazuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Das klingt nach einer echten Erleichterung, oder? Besonders für all jene, die die „Rente mit 63“ nutzen – die, die besonders langjährig versichert sind. Die Zeiten, in denen man sich um Abzüge sorgen musste, sind vorbei. Doch halt, ganz so einfach ist es dann doch nicht. Das zusätzliche Einkommen unterliegt nach wie vor den Steuern und Sozialabgaben. Das bedeutet, dass man seine Rente sowie sein Einkommen aus dem Job in der Steuererklärung angeben muss. Und mit dem Renteneintritt 2026 wird’s spannend: Da sind plötzlich 85 % der Renteneinkünfte steuerpflichtig. Hier kann es also schnell teuer werden.

Frührentner, die noch sozialversicherungspflichtig arbeiten, sind auch nicht ganz aus dem Schneider. Sie müssen weiterhin Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung auf ihre Rente und das Arbeitsentgelt zahlen. Und ja, auch die regulären Beiträge zur Rentenversicherung kommen hinzu, was neue Rentenansprüche begründet. Das kann langfristig durchaus von Vorteil sein! Aber für all jene, die sich das Leben ein wenig leichter machen möchten, ist ein Minijob eine hervorragende Option. Bis zur Geringfügigkeitsgrenze fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an, lediglich ein pauschaler Rentenversicherungsbeitrag. So lässt sich das Einkommen erhöhen, ohne gleich die Steuerfalle auszuloösen.

Steuerpflicht und Hinzuverdienst

Klar, die Steuerpflicht ist ein Thema, das viele Rentner beschäftigt. Viele von ihnen zahlen keine oder nur sehr geringe Steuern auf ihre Rente. Der Grundfreibetrag liegt 2023 bei 12.348 Euro. Doch sobald man nebenbei verdient, kann sich die Steuerpflicht schnell ändern. Wer mehrere Einkünfte hat, muss eine Steuererklärung abgeben. Und das kann unangenehme Steuernachzahlungen nach sich ziehen, die man vorher vielleicht nicht auf dem Schirm hatte. Eine individuelle Berechnung mit dem Hinzuverdienstrechner der Deutschen Rentenversicherung ist da oft hilfreich, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Die geplante Einführung der „Aktivrente“ könnte ab dem 1. Januar 2026 für einige eine echte Wende bringen. Hierbei handelt es sich um einen steuerfreien Hinzuverdienst von bis zu 2.000 Euro pro Monat für all jene, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben. Diese Regelung gilt jedoch nicht für Frührentner, die mit 63 in Rente gehen. Ein bisschen verwirrend, oder? Der Freibetrag gilt nur für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer. Das heißt, Selbstständige, Beamte oder Minijobber schauen in die Röhre. Wer die Regelaltersgrenze von 67 Jahren überschreitet, kann sich freuen, denn dann wird der Freibetrag automatisch vom Arbeitgeber berücksichtigt. Das macht die Rechnung ein gutes Stück einfacher!

Krankenversicherung und soziale Absicherung

Die Krankenversicherung ist ein weiterer Punkt, den Rentner im Blick haben sollten. Sie sind automatisch in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert. Der Beitragssatz liegt bei 14,6 %, wobei sowohl der Rentner als auch die Rentenversicherung je 7,3 % übernehmen. Ein Zusatzbeitrag von durchschnittlich 2,9 % kommt ebenfalls dazu. Für Frührentner ohne Anspruch auf Krankengeld gilt ein ermäßigter Beitragssatz von 14 %. Wer jedoch Teilrente bezieht, hat Anspruch auf Krankengeld und muss den vollen Beitragssatz bezahlen. Gerade für Frührentner, die auf zusätzliches Einkommen angewiesen sind, sind die Regelungen zur Kranken- und Pflegeversicherung von großer Bedeutung.

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Insgesamt gibt es viele Facetten zu beachten, wenn es um die Frührente und die Möglichkeit des Hinzuverdienstes geht. Ob Minijob oder die Aktivrente – es lohnt sich, die eigenen Möglichkeiten genau zu prüfen und gegebenenfalls eine individuelle Beratung in Anspruch zu nehmen. So kann man die rentenrechtlichen Vorteile optimal nutzen und den Lebensabend entspannt genießen. Und ganz ehrlich, wer möchte nicht auch im Ruhestand ein bisschen dazuverdienen und das Leben in vollen Zügen genießen?