In Deutschland ist die gesetzliche Rente ein System, das auf den eigenen Beiträgen zur Rentenversicherung basiert. Das bedeutet, nur wer auch tatsächlich in die Rentenversicherung eingezahlt hat, kann auf eine reguläre Altersrente hoffen. Wer nie gearbeitet hat, steht vor einer nicht ganz so rosigen Perspektive. Es gilt: Keine Einzahlung, kein Anspruch! Um überhaupt Entgeltpunkte zu sammeln, sind mindestens fünf Jahre Beitragszahlungen notwendig. Das ist ein bisschen wie ein Fitnessstudio-Abo – ohne regelmäßiges Training bleibt der Erfolg aus.

Doch was passiert, wenn man als Rentner oder Rentnerin mit einem sehr geringen Einkommen dasteht? Hier greift die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Sie wird aus Steuermitteln finanziert und hat das Ziel, das Existenzminimum zu sichern. Anspruch auf diese Leistung hat, wer mit seinem gesamten Einkommen unter 1.062 Euro pro Monat bleibt. Das Einkommen des Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners zählt dabei ebenfalls mit. Also, falls dein Partner noch für die Familie sorgt, könnte es sein, dass dir die Grundsicherung nicht zusteht.

Die Details zur Grundsicherung

Im Rahmen der Grundsicherung wird eine Vielzahl an Einkünften berücksichtigt. Dazu zählen etwa Erwerbseinkommen, Renten, Pensionen, Mieteinnahmen und sogar Zinsen. Aber keine Sorge, es gibt auch Freibeträge, die dir etwas Luft zum Atmen lassen. Zum Beispiel wird der Grundrentenzuschlag oder Pflegegeld nicht angerechnet, ebenso wie bis zu 250 Euro, die du durch ehrenamtliche Tätigkeiten verdienst. Aber bevor du an die Grundsicherung denkst, solltest du wissen: Dein Vermögen muss zuerst aufgebraucht werden. Das klingt drakonisch, ist aber Teil der Regelungen, die sicherstellen sollen, dass die Hilfe nur denjenigen zugutekommt, die sie wirklich brauchen.

Ein weiterer, kleiner Haken: Wenn deine Kinder ein Bruttojahreseinkommen von über 100.000 Euro haben, kann das auch zu einem Ausschluss von Leistungen führen. Denn dann sind sie unterhaltspflichtig. Es ist also eine ganze Menge zu beachten, wenn man auf die Grundsicherung angewiesen ist. Die Antragsstellung erfolgt in der Regel beim örtlichen Sozialamt, und damit es nicht zu einem Schock kommt, sollte man sich vorher gut informieren, was alles benötigt wird. Ein Rentenbescheid, Nachweise über Einkünfte, Mietvertrag und Kontoauszüge sind nur einige der Unterlagen, die du bereit halten solltest.

Ein Blick auf die Anspruchsvoraussetzungen

Um die Grundsicherung zu beziehen, muss man die Regelaltersgrenze erreicht haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sein. Und ja, auch ein Wohnsitz in Deutschland ist erforderlich. Wer also plant, vielleicht mal ins Ausland zu ziehen, sollte sich bewusst sein, dass der Anspruch auf Grundsicherung dann nicht mehr besteht – es sei denn, es handelt sich um einen Aufenthalt von weniger als vier Wochen.

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Im Jahr 2026 könnte sich die Situation für viele Rentnerinnen und Rentner als kritisch herausstellen. Die Realität sieht oft so aus, dass die Rente nicht für den Lebensunterhalt ausreicht. Viele scheuen sich, den Gang zum Sozialamt anzutreten, obwohl sie auf diese Unterstützung angewiesen sind. Tatsächlich ist die Grundsicherung eine eigenständige Sozialleistung, die auf einem Rechtsanspruch basiert. Die Berechnung für den Anspruch erfolgt individuell und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Regelsatz und den Wohnkosten. Wer also denkt, er könnte in der Altersvorsorge auf der sicheren Seite sein, sollte besser einen Blick auf seine Finanzen werfen.

Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Eine alleinstehende Rentnerin hat eine Rente von 800 Euro, zahlt für ihre Wohnung 550 Euro Miete – in so einem Fall könnte sie durchaus Anspruch auf Grundsicherung haben. Wer sich unsicher ist, sollte die Möglichkeit nutzen, einen Beratungstermin bei der Deutschen Rentenversicherung zu vereinbaren. Die Informationen sind da, man muss nur zugreifen!