Die Temperaturen sinken, die Blätter fallen – und wenn wir nicht aufpassen, sitzt man bald in der Kälte. Ja, die Heizperiode hat offiziell am 1. Oktober begonnen! Das bedeutet: Zeit, sich um die Heizungswartung zu kümmern. Wer jetzt nicht handelt, könnte im Winter das böse Erwachen erleben. Technische Mängel tauchen oft erst bei der ersten Inbetriebnahme im Herbst auf, und plötzliche Kälteeinbrüche lassen dann die Heizungen versagen. Ein Albtraum, der viele in die kalte Realität zwingt – und die ist meist mit hohen Kosten für Notdienste und Reparaturen verbunden.
Regelmäßige Wartung durch SHK-Fachbetriebe ist ein absolutes Muss. Laut dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) gibt es zwar keine konkreten Vorgaben zu Wartungsintervallen, doch die Experten raten zu jährlichen Inspektionen. Das senkt nicht nur die Kosten, sondern verlängert auch die Lebensdauer der Heizungsanlage. Schließlich sind Heizungsanlagen ständigen Belastungen ausgesetzt, die zu Abnutzung und Verschleiß führen. Bei einer Wartung werden die Bauteile geprüft, die Anlagen gereinigt, Regelungen justiert und Sicherheitssysteme kontrolliert. Und nicht zu vergessen: Geringe Ablagerungen können den Energieverbrauch unnötig in die Höhe treiben.
Wartungspflicht und neue Regelungen
Jeder, der sich eine Heizungsanlage zulegt, sollte sich darüber im Klaren sein, dass die Wartungspflicht für alle Heizungstypen gilt. Egal ob Hybridheizungen, Wärmepumpen oder Pelletheizungen – alle brauchen etwas Liebe und Aufmerksamkeit. Bei Wärmepumpen, die nach dem 31. Dezember 2023 in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen installiert werden, ist eine Betriebsprüfung nach einer vollständigen Heizperiode oder spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme gesetzlich vorgeschrieben. Das schließt allerdings Warmwasser-Wärmepumpen und Luft-Luft-Wärmepumpen aus.
Diese Prüfungen sind nicht einfach nur ein „Häkchen setzen“. Sie umfassen eine detaillierte Überprüfung des hydraulischen Abgleichs sowie der Regelparameter. Auch die Funktionstüchtigkeit des Ausdehnungsgefäßes und die Kontrolle der Außeneinheit (sofern vorhanden) stehen auf dem Prüfstand. Hierbei sollte eine fachkundige Person am Werk sein. Das kann ein Installateur, Heizungsbauer oder sogar ein Energieberater sein – Hauptsache, sie stehen auf der Energieeffizienz-Expertenliste.
Der Blick in die Zukunft
Ein interessanter Punkt ist der Blick nach vorne: Ab Anfang 2024 dürfen neue Heizungen mit fossilen Brennstoffen nicht mehr eingebaut werden, bis die Wärmeplanung greift. Die Fristen sind klar: In Städten mit über 100.000 Einwohnern müssen bis zum 30. Juni 2026 neue Regelungen greifen, in kleineren Städten bis zum 30. Juni 2028. Ab 2029 wird es dann richtig ernst, denn dann müssen Gas- oder Ölheizungen schrittweise Anteile von Biomasse oder Wasserstoff nutzen. Die Anforderungen werden strenger, und es bleibt abzuwarten, wie das die Heizungslandschaft verändern wird.
Die Welt verändert sich, und das gilt auch für unsere Heizsysteme. Ab 1. Januar 2045 dürfen keine fossilen Brennstoffe mehr zum Heizen verwendet werden. Wer jetzt nicht handelt, könnte also bald vor einem großen Umbruch stehen. Heizungen, die nach 2026 oder 2028 installiert werden, müssen von Anfang an 65 % „grünes Heizöl“ nutzen. Und das alles nur, um den CO2-Ausstoß zu reduzieren und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
In der Zwischenzeit ist es also ratsam, sich um die Heizungswartung zu kümmern. Die Kosten sind überschaubar, und die Lohnkosten sind sogar zu 20 Prozent steuerlich absetzbar, wenn sie separat ausgewiesen werden. Wer sich also rechtzeitig um die Wartung kümmert, der kann nicht nur kalten Füßen entkommen, sondern auch ein gutes Gewissen haben, was die Umwelt betrifft. Die Heizsaison hat begonnen – jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um aktiv zu werden!