Wer nach einem langen Arbeitsleben endlich in den wohlverdienten Ruhestand möchte, sollte nicht vergessen: Der Renteneintritt passiert nicht einfach so, wie von Zauberhand. Ein Antrag ist Pflicht, und zwar mindestens drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn! Das klingt vielleicht wie ein lästiger Papierkram, doch wer die Frist ignoriert, muss mit finanziellen Einbußen rechnen. Die Auszahlung beginnt nämlich erst ab dem Monat des Antrags, und rückwirkende Zahlungen gibt’s nicht. Das ist schon mal ein kleiner Dämpfer, oder?

Ein weiterer Punkt, den viele vergessen: Der eigene Versicherungsverlauf. Hier sollte man unbedingt nachsehen, ob alles vollständig ist. Fehlende Zeiten können die Rente erheblich schmälern. Vor allem Zeiten aus dem Berufsleben, der Ausbildung, dem Studium oder die Erziehungszeiten für Kinder sind hier wichtig. Apropos Kindererziehung – die Deutsche Rentenversicherung (DRV) schickt ab dem 43. Lebensjahr Informationen dazu, allerdings oft nicht vollständig. Also, liebe Leser, besser selbst einen Blick darauf werfen!

Kindererziehungszeiten – Ein finanzieller Vorteil

Die Kindererziehungszeiten sind ein oft übersehener Schatz, der sich positiv auf die Rente auswirken kann. Für Kinder, die vor 1992 zur Welt kamen, lassen sich bis zu 2 Jahre und 6 Monate gutgeschrieben. Und für alle, die nach 1992 geboren wurden, sind es sogar bis zu drei Jahre pro Kind. Maximal können bis zu 10 Jahre Kinderberücksichtigungszeiten angerechnet werden. Wichtig ist, dass nur ein Elternteil gleichzeitig von diesen Zeiten profitiert. Sollte es hier eine Uneinigkeit geben, entscheidet die DRV, wem die Zeit gutgeschrieben wird – in der Regel dem Elternteil, der das Kind überwiegend erzieht.

Erstaunlicherweise können auch Adoptiv-, Stief- oder Pflegeeltern sowie Verwandte und Großeltern, wenn das Kind dauerhaft bei ihnen lebt, Ansprüche auf diese Zeiten geltend machen. Kindererziehungszeiten sind Pflichtbeiträge, die sich direkt auf die Rentenhöhe auswirken. Ein Jahr Kindererziehung kann etwa 42,52 Euro Rente pro Monat bringen! Das ist ein recht ordentlicher Zuschuss, würde ich sagen.

Fristen und Anträge

Jetzt kommt die spannende Frage: Wie stellt man den Antrag auf diese Zuschläge? Der Antrag muss selbst gestellt werden, denn die Rentenversicherung erfasst diese Zeiten nicht automatisch. Man kann die Anträge online über die DRV einreichen – ganz bequem von zu Hause aus. Da gibt es zum Beispiel das Formular V0800 für leibliche Kinder und das V0805 für nicht leibliche Kinder. Und wie sieht’s mit den Fristen aus? Wenn der Erziehende die Kindererziehungszeiten selbst gutschreiben möchte, kann das rückwirkend geschehen. Aber aufgepasst: Wenn der andere Elternteil die Rentenpunkte erhalten soll, muss eine gemeinsame Erklärung abgegeben werden. Diese gilt nur für die Zukunft und maximal zwei Monate rückwirkend. Einmal abgegeben, kann die Erklärung nicht mehr geändert werden.

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Kindererziehungszeiten sind also nicht nur ein bürokratischer Aufwand, sondern können sich richtig lohnen. Laut Schätzungen kann der Rentenzuschlag bis zu 122 Euro pro Monat betragen, wenn man die Zeiten entsprechend anrechnet. Es spielt dabei keine Rolle, ob während der Erziehungszeit gearbeitet wurde, solange man mindestens fünf Beitragsjahre nachweisen kann. Ein Rentenpunkt entspricht seit Juli 2025 einem Wert von 40,79 Euro – das summiert sich schnell!

Auf diesen Zug sollten Eltern unbedingt aufspringen. Und auch wenn die Zeit der Kindererziehung oft mit Lohneinbußen verbunden ist, kann man sich über die Rentenpunkte freuen, die die DRV einem gutgeschreibt. Da wird das Aufziehen von kleinen Wundern gleich noch ein bisschen schöner, oder? Am Ende bleibt dennoch die private Altersvorsorge wichtig. Denn auch mit einem Rentenzuschlag durch Kindererziehung sollte man nicht alles auf eine Karte setzen.