Heute ist der 8.06.2026 und das Thema Altersvorsorge ist nach wie vor ein heißes Eisen. Besonders im Fokus: das Rentensplitting. Vielleicht hast du schon davon gehört, aber wusstest du, dass man es sogar nach dem Tod des Partners beantragen kann? Ja, richtig gehört! Wenn es zu Lebzeiten nicht möglich war, lässt sich das Ganze auch nach dem Ableben noch in die Wege leiten.
Hier kommt der Knackpunkt: Hinterbliebene müssen mindestens 25 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten nachweisen. Das klingt erst einmal nach viel, aber die Zeit zwischen dem Tod des Partners und dem 65. Lebensjahr des überlebenden Partners zählt ebenfalls dazu. Das ist ein kleiner Lichtblick für alle, die sich in einer schwierigen finanziellen Situation befinden.
Witwen- oder Witwerrente – was ist das eigentlich?
Jetzt könnte man sich fragen, was es mit der Witwen- oder Witwerrente auf sich hat. Nun, das ist im Grunde die Rente, die der lebende Partner erhält – und zwar einen Teil der Rente des Verstorbenen. Die Höhe dieser Rente hängt wiederum von verschiedenen Faktoren ab, wie etwa dem alten oder neuen Recht. Wer sich nicht auskennt, kann schnell den Überblick verlieren. Minimal werden 25 Prozent der Rente des verstorbenen Partners an die Hinterbliebenen ausgezahlt.
Für Ehen, die vor dem 1. Januar 2002 geschlossen wurden, gilt das alte Recht. Bei diesen Partnern, die vor dem 1. Januar 2002 verstorben sind oder deren Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde, ist die große Witwenrente besonders wichtig. Hier reden wir von 60 Prozent der Rente. Bei den „neuen“ Ehen, die nach dem 31. Dezember 2001 geschlossen wurden, sieht die Sache etwas anders aus. Die große Witwenrente beträgt in diesem Fall nur 55 Prozent.
Kleine und große Witwenrente – die Unterschiede
Die kleine Witwenrente ist für Hinterbliebene unter 47 Jahren gedacht, die nicht arbeiten und keine Kinder haben. Sie beträgt 25 Prozent der Rente des Verstorbenen und ist auf 24 Monate begrenzt. Nicht gerade üppig, oder? Da stellt sich die Frage: Ist das Rentensplitting nicht vielleicht die bessere Wahl? Wenn man sich für das Splittingverfahren entscheidet, erhöht sich zwar die eigene Alters- oder Erwerbsminderungsrente, allerdings entfällt die Witwenrente dann dauerhaft. Eine schwere Entscheidung, die gut überlegt sein will!
Es gibt also viele Facetten und Möglichkeiten, die man in Betracht ziehen sollte. Manchmal fühlt man sich wie im Dschungel, so viele Informationen und Entscheidungen stehen im Raum. Dabei ist es wichtig, die eigene Situation genau zu analysieren und alle Optionen zu kennen. Wer sich unsicher ist, sollte sich vielleicht einmal an einen Fachmann wenden.
Die Rentenversicherung hat viele Gesichter, und manchmal fühlt man sich wie ein kleines Rädchen in einem großen Getriebe. Aber hey, am Ende des Tages geht es um die eigene Zukunft. Also, lass uns das Thema weiter im Auge behalten!