Wenn man über die Deutsche Rentenversicherung (DRV) spricht, kommt man an einem Thema nicht vorbei: den versicherungspflichtigen Selbstständigen. Laut dem Bundesrechnungshof ist es ein echtes Problem, dass viele dieser Selbstständigen ihre Rentenbeiträge nicht zahlen. Und das schon seit über 20 Jahren! Es ist kaum zu fassen, aber Tausende von Selbstständigen, die eigentlich verpflichtet wären, tun dies einfach nicht. Die DRV wiederum behauptet, dass sie auf die Meldungen dieser Selbstständigen angewiesen ist, um ihre Pflichten zu erfüllen. Doch es bleibt die Frage: Wie lange kann man das noch ignorieren?

Eine Studie hat ergeben, dass ein Drittel der überprüften Selbstständigen entweder gar nicht oder zu spät bei der DRV Meldung erstatten. Das führt nicht nur zu einem jährlichen Einnahmeverlust von rund 5000 Euro pro Person, sondern erhöht auch das Risiko, später auf Grundsicherungszahlungen angewiesen zu sein. Besonders betroffen sind Handwerker, Lehrer, Hebammen und Künstler. Sie alle müssen sich innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme ihrer Tätigkeit bei der Rentenversicherung melden. Ist das zu viel verlangt?

Die Pflichtversicherung – Ein Muss für viele

Ein interessanter Aspekt ist, dass bestimmte Berufsgruppen in Deutschland ganz klar versicherungspflichtig sind. Das umfasst Handwerker, Erzieher, Pflegekräfte, Künstler und Selbstständige, die nur einen Auftraggeber haben. Handwerker müssen sich dabei in die Handwerksrolle eintragen und die Meisterprüfung ablegen, was ja schon eine Hürde für sich ist. Aber es gibt auch Ausnahmen. Bestimmte Berufe, die vor dem 14. Februar 2020 ausgeübt wurden, sind nicht versicherungspflichtig. Das führt dazu, dass das System vielleicht nicht so optimal funktioniert, wie es sollte.

Die DRV hat erkannt, dass Aufklärung nötig ist. Sie betreiben Öffentlichkeitsarbeit und arbeiten mit Existenzgründerportalen zusammen, um das Bewusstsein für die Rentenversicherung zu schärfen. Politische Pläne sehen sogar eine Versicherungspflicht für neue Selbstständige und ein automatisiertes Meldeverfahren durch die Finanzämter vor. Klingt gut, oder? Aber das ist alles noch in der Planung. Der Bundesrechnungshof hat die DRV dazu aufgerufen, den bestehenden Rechtsrahmen besser auszuschöpfen und aktiv mit den Meldebehörden zusammenzuarbeiten. Wie das aussehen soll? Das bleibt abzuwarten.

Freiwillige Versicherungsoptionen

Es gibt auch die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern, wenn man nicht unter die gesetzliche Versicherungspflicht fällt. Diese Option kann sinnvoll sein, um Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente oder Hinterbliebenenrente abzusichern. Auch Selbstständige, die wie Arbeitnehmer agieren, können als scheinselbstständig gelten. Das bringt die Frage auf, wie wichtig eine ordentliche Beratung ist. Existenzgründer sollten sich unbedingt über die Rentenversicherung und ihre Absicherung informieren.

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Die Beitragshöhe für Pflichtversicherte kann sich sehen lassen. Es gibt den halben Regelbeitrag von 348,29 Euro, den Regelbeitrag von 696,57 Euro und den einkommensgerechten Beitrag, der vom Einkommen abhängt. Künstler und Publizisten müssen in der Künstlersozialkasse versichert sein, wenn ihr Jahreseinkommen über 3.900 Euro liegt. Hier gibt’s eine echte Fülle an Bestimmungen, die es zu beachten gilt. Und das alles, um im Alter nicht im Regen zu stehen.

Beratungsstellen bieten wertvolle Unterstützung, wenn es darum geht, die richtige Entscheidung zur Versicherung zu treffen. Manchmal kommt man einfach nicht um eine gute Beratung herum, um die eigene Altersvorsorge optimal zu gestalten. Die Frage bleibt, ob die DRV und die Politik es schaffen, die Selbstständigen besser zu erreichen und sie zur Meldung zu bewegen. Die Uhr tickt. Und die Rentenversicherung wartet.