Heute ist der 10.06.2026 und die Diskussion um die Riester-Rente hat an Fahrt aufgenommen. Was früher als das A und O der Altersvorsorge galt, steht nun auf der Kippe. Seit 2002 ist die Riester-Rente ein fester Bestandteil der deutschen Altersvorsorge. Doch die Zeiten ändern sich, und die Pläne des Deutschen Bundestages könnten das Ende dieser Form der privaten Altersvorsorge einläuten. Im Jahr 2024 zählte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) noch rund 15 Millionen Riester-Verträge, doch der Höchststand von 16,6 Millionen zwischen 2016 und 2018 bleibt unerreicht. Die Reform, die am 27. März 2026 beschlossen wurde und die vom Bundesrat noch genehmigt werden muss, sieht vor, die Riester-Rente durch ein sogenanntes Altersvorsorgedepot zu ersetzen.
Mit diesem neuen Modell können Bürger ihr Geld in Aktien, Fonds und ETFs anlegen. Ganz nach dem Motto: „Die Zukunft ist flexibel!“ Die staatliche Unterstützung für Riester-Sparer wird mit der Reform ebenfalls wegfallen. Und was bedeutet das für die Sparer? Sie haben nun fünf Optionen, um mit ihren bestehenden Verträgen umzugehen. Man kann kündigen, den Vertrag beibehalten, modernisieren, einfrieren oder umziehen. Klingt kompliziert? Ist es irgendwie auch, aber keine Sorge, da gibt’s Tipps!
Die fünf Optionen für Riester-Sparer
Die erste Möglichkeit, den Riester-Vertrag zu kündigen, steht jedem offen. Man kann jederzeit schriftlich kündigen, allerdings sollte man die finanziellen Folgen und den Rückkaufswert vorher genau prüfen. Kündigungsfristen sind meist drei Monate zum Quartalsende oder sechs Wochen zum Monatsende. Wer sich nicht von seinem Vertrag trennen möchte, kann diesen auch einfach beibehalten. Es gibt keine automatische Kündigung oder Umwandlung – das ist eine Art „Schau ma mal“-Option.
Eine Modernisierung des Vertrags ist ebenfalls denkbar. Hierbei kann man freiwillig in das neue Altersvorsorgedepot wechseln, ohne die bisherige Förderung zurückzahlen zu müssen. Klar, dass dabei eventuell Wechsel- und Vertriebskosten anfallen können, aber der Transfer zwischen den Verträgen wird erleichtert. Wer hingegen nicht mehr einzahlen möchte, hat die Möglichkeit, den Vertrag einzufrieren. Das bedeutet, man stellt den Vertrag beitragsfrei, verliert aber die staatliche Förderung und sieht vielleicht sinkende Rentenansprüche. Ein neuer Vertrag kann dennoch eröffnet werden.
Last but not least, kann man den Vertrag auch umziehen. Hierbei ist es möglich, das Kapital ohne Strafe mitzunehmen, vorausgesetzt, der Vertrag ist mindestens fünf Jahre alt. Bei jüngeren Verträgen könnten bis zu 150 Euro für den Umzug fällig werden. Es ist also eine spannende Zeit für alle, die auf die Altersvorsorge setzen und sich fragen, was das alles für ihre Zukunft bedeutet.
Ein Blick in die Zukunft der Altersvorsorge
Die Reform tritt voraussichtlich zu Beginn des Jahres 2027 in Kraft. Der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 dem Altersvorsorge-Reformgesetz bereits zugestimmt. Das Ziel? Eine Förderung der privaten Altersvorsorge und mehr Menschen zum Sparen zu motivieren. Die neue Altersvorsorge soll flexibler, kostengünstiger und renditestärker sein. Ein wenig wie ein neues Outfit – man will schließlich gut aussehen und sich wohlfühlen dabei!
Interessant ist auch, dass es künftig Wahlfreiheit zwischen einer lebenslangen Rente und einem Entnahmeplan geben wird. Zudem kann man zwischen einer 80%- und 100%-Beitragsgarantie wählen. Für unsichere Sparer gibt es ein Standardprodukt mit maximal 1,0% Effektivkosten. Wer möchte, kann zeitlich befristete Auszahlpläne ab 65 Jahren nutzen oder in Altersvorsorgedepots ohne Garantien investieren, was potenziell höhere Renditen verspricht.
Die Förderung wird ebenfalls angepasst. Künftig erfolgt die Zulagenberechnung beitragsproportional, was für viele Sparer von Vorteil sein könnte. Die Grundzulage beträgt 50 Cent pro eingezahltem Euro bis 360 Euro und 25 Cent für weitere bis zu 1.440 Euro. Maximal gibt es jährlich bis zu 540 Euro dazu. Kinderzulagen und die Möglichkeit für Erwerbstätige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit sollen ebenfalls die Attraktivität der neuen Regelungen erhöhen.
Für alle, die bereits einen Riester-Vertrag haben, gibt es einen Bestandsschutz. Bestehende Verträge laufen weiter und ein Wechsel in die neue Förderung ist möglich. Es bleibt spannend, wie sich die Dinge entwickeln werden. Wer sich unsicher ist, dem sei geraten, eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Schließlich geht es um die eigene Zukunft, und da sollte man keine Kompromisse eingehen!