Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat jetzt einen Vorschlag gemacht, der die Aufmerksamkeit auf die betriebliche Altersvorsorge lenkt. Yasmin Fahimi, die DGB-Vorsitzende, macht deutlich, dass eine verpflichtende Betriebsrente für alle Beschäftigten nicht nur sinnvoll, sondern notwendig ist. Rund 20 Millionen Menschen in Deutschland haben aktuell keine betriebliche Altersvorsorge, häufig weil sie in Betrieben ohne Tarifbindung arbeiten. Das ist ein besorgniserregender Zustand, der dringend verbessert werden muss.
Fahimi ist überzeugt, dass die betriebliche Alterssicherung nicht nur eine zusätzliche Stütze zur gesetzlichen Rente sein sollte, sondern auch von den Arbeitgebern mitfinanziert werden muss. Das ist eine klare Ansage! Die Gewerkschaften sind bereit, eine kollektive Regelung auf Basis von Tarifverträgen zu schaffen. Für Unternehmen, die nicht tarifgebunden sind, könnte es eine niederschwellige Möglichkeit geben, die Beschäftigten in bestehende Modelle aufzunehmen. Das klingt doch nach einem Plan, oder?
Die Herausforderung der Finanzierung
Fahimi lässt offen, wer letztendlich für die Altersvorsorge zahlen soll, dennoch betont sie, dass die Verantwortung nicht nur bei den Arbeitnehmern liegen darf. Das ist wichtig, denn die betriebliche Altersvorsorge soll nicht einseitig auf dem Rücken der Arbeitnehmer ausgetragen werden. In anderen europäischen Ländern, wo die Rentenbeiträge deutlich höher liegen – oft bei 20 Prozent oder mehr – sind Arbeitgeber viel stärker in die Pflicht genommen. Das weckt die Frage, ob wir in Deutschland nicht ein bisschen nachziehen sollten.
In einer Zeit, in der viele Menschen besorgt sind, ob die gesetzliche Rente im Alter ausreichen wird, ist der Vorstoß des DGB umso relevanter. Klaus Stiefermann, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba), hebt hervor, wie unverzichtbar Betriebsrenten für ein stabiles Altersvorsorgesystem sind. In Ländern wie den Niederlanden oder Schweden wird die gesetzliche und die betriebliche Altersversorgung geschickt kombiniert, um eine solide Altersabsicherung zu gewährleisten. Warum sollten wir es nicht auch so machen?
Der Weg zur Umsetzung
Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II), das am 1. Januar 2026 in Kraft trat, soll die betriebliche Altersvorsorge stärken, insbesondere für Geringverdiener und kleine Unternehmen. Die gesetzliche Rente allein reicht für viele nicht aus, das spüren Arbeitnehmer tagtäglich. Laut aktuellen Zahlen hatten von 31,1 Millionen Beschäftigten Ende 2023 nur 52% eine bAV. Das ist ein alarmierendes Signal! Experten fordern daher weitere Reformen, um einen richtigen Boom in der bAV auszulösen.
Ein Problem bleibt der Mangel an garantiefreien Produkten, die höhere Renditen ermöglichen könnten. Skeptiker gegenüber Aktienanlagen bremsen die Reformen aus. Vielleicht ist es an der Zeit, neue Wege zu denken? Die Einführung eines Altersvorsorgedepots, das von Geburt an genutzt werden kann, wird als eine mögliche Lösung diskutiert. Das könnte die betriebliche Altersvorsorge deutlich vereinfachen und breiter aufstellen.
Die konkreten Eckpunkte zur Umsetzung der DGB-Vorschläge sollen noch diesen Monat bekannt gegeben werden. Es bleibt spannend, ob und wie die Arbeitgeber in die Pflicht genommen werden, um eine gerechte Altersvorsorge für alle Beschäftigten zu schaffen. Die Diskussion hat gerade erst begonnen und es ist klar: Der Aufschrei wird groß sein.