Altersvorsorgereform: Das neue Altersvorsorgedepot als Chance für Unternehmen und Mitarbeitende
Die Diskussion rund um die Reform der Altersvorsorge nimmt immer mehr Fahrt auf. Für Versicherungsvermittler ist das eine goldene Gelegenheit, um mit Firmenkunden und Beschäftigten ins Gespräch zu kommen. Hubertus Harenberg, der Bereichsleiter für Marktentwicklung und strategische Kooperationen bei Swiss Life, hat dazu einige spannende Einblicke. Seit 1997 ist er in der Swiss Life Lebensversicherung SE tätig und hat sich in dieser Zeit einen scharfen Blick für die Herausforderungen und Chancen im Bereich der Altersvorsorge erarbeitet.
Ein zentrales Element in der Reform wird das Altersvorsorgedepot (AVD) sein, das ab dem 1. Januar 2027 in Kraft tritt und die Riester-Rente im Neugeschäft ersetzen wird. Harenberg sieht das AVD als eine positive Entwicklung, die frischen Wind in die private Altersvorsorge bringt. Angesichts des demografischen Wandels und der begrenzten Möglichkeiten der gesetzlichen Rentenversicherung wird eine zusätzliche Eigenvorsorge immer wichtiger. Das AVD bringt Kapitalmarktdynamik in die private Altersvorsorge, auch wenn es sich nicht als Konkurrenz zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) positioniert. Vielmehr könnte es deren Geschäft fördern, indem es das Thema Vorsorge verstärkt ins öffentliche Bewusstsein rückt.
Das AVD und seine Vorteile
Das AVD wird als privates, staatlich gefördertes Vorsorgeinstrument mit Fonds und ETFs gestaltet. Die Sparer tragen dabei das Marktrisiko. Die Förderungen sind durchaus attraktiv: Es gibt eine Grundzulage von bis zu 540 Euro jährlich, Kinderzulagen bis zu 300 Euro je Kind und einen einmaligen Bonus von 200 Euro, wenn der Vertrag vor dem 25. Lebensjahr abgeschlossen wird. Allerdings ist die Auszahlung erst ab dem 62. Lebensjahr möglich und wird nachgelagert besteuert. Bestehende Riester-Verträge bleiben bestehen, aber ab 2027 werden keine neuen Riester-Verträge mehr angeboten.
Die Unterschiede zwischen bAV und AVD sind spürbar. Während die bAV durch die Arbeitgeber organisiert wird und eine Entgeltumwandlung sowie Arbeitgeberzuschüsse beinhaltet, ist das AVD ein privater Vertrag, den Mitarbeitende direkt mit einem Anbieter abschließen. Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, das AVD anzubieten oder zu bezuschussen, können es aber zusätzlich zur bAV für ihre Mitarbeitenden zugänglich machen. Somit ergeben sich für Unternehmen ganz neue Möglichkeiten der Altersvorsorgegestaltung.
Wichtige Punkte für die Praxis
Die Reform scheint also eine Chance für alle Beteiligten zu sein, doch Harenberg betont, dass eine fundierte Beratung unabdingbar ist. Gerade für bAV-Vermittler ist es entscheidend, sich nicht ausschließlich auf die Betriebsrente zu konzentrieren. Ein isoliert angebotener Betriebsrentenvertrag kann beim Arbeitgeber oft verpuffen, wenn die Kommunikation unzureichend ist. Die Belegschaft muss verstehen, welchen Wert die einzelnen Bestandteile eines Benefit-Programms haben. Nur dann wird der persönliche Nutzen nachvollziehbar und sichtbar.
Swiss Life arbeitet bereits an der Überarbeitung ihres Angebots und an neuen Standmitteilungen. Ziel ist es, den Versicherten klar zu vermitteln, welchen Wert ihr Vertrag hat. Eine verbesserte Information könnte auch dazu beitragen, die bAV bei einem Arbeitgeberwechsel aufrechtzuerhalten. Unternehmen sollten bis Anfang 2027 ihre bestehende bAV vollständig erfassen und klare Kommunikationsstrategien entwickeln, um die Unterschiede zwischen bAV und AVD verständlich zu machen.
Ausblick auf die zukünftige Landschaft
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz II ist bereits in Kraft und bringt neue Regelungen mit sich, die unter anderem die Förderung für Geringverdiener anheben. Ab Januar 2027 wird der förderfähige Arbeitgeberbeitrag von 960 auf 1.200 Euro jährlich steigen. Fragen, die Mitarbeitende dann beschäftigen könnten, sind etwa, welches Modell für sie besser geeignet ist – bAV oder AVD? Und was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen? Hier ist es wichtig, dass die HR-Abteilungen neutral informieren und keine individuellen Rechts- oder Steuerberatungen anbieten.
Die Einführung des AVD wird also nicht nur ein neues Kapitel in der Altersvorsorge aufschlagen, sondern auch eine Reihe von Herausforderungen mit sich bringen, die es zu meistern gilt. Wer sich frühzeitig mit diesen Themen auseinandersetzt, kann nicht nur die Zufriedenheit seiner Mitarbeitenden steigern, sondern auch die eigene Wettbewerbsfähigkeit sichern. Und so bleibt es spannend, wie sich die Landschaft der Altersvorsorge in den kommenden Monaten entwickeln wird.
