Frühstartrente: Der Staat fördert die Altersvorsorge für Kinder ab dem sechsten Geburtstag
Heute ist der 3.11.2026 und es gibt spannende Neuigkeiten zur Frühstartrente! Ein Thema, das Eltern und Großeltern in Deutschland in Zukunft noch mehr beschäftigen wird. Die Frühstartrente, die im Oktober vom Bundestag beschlossen wurde, soll Kinder frühzeitig an die private Altersvorsorge heranführen. Ist das nicht eine tolle Idee? Damit Kinder von klein auf die Möglichkeit haben, für ihre Zukunft vorzusorgen, wird der Staat ab dem sechsten Geburtstag monatlich zehn Euro in ein persönliches Altersvorsorgedepot einzahlen. Das ist doch ein guter Start, oder?
Der Plan ist, dass die Frühstartrente ein zentraler Bestandteil der Rentenreform von Union und SPD wird. Die monatlichen Beiträge fließen in ein persönliches, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot. Und auch die Eltern oder Großeltern können sich beteiligen: Bis zu 6.840 Euro jährlich dürfen sie zusätzlich einzahlen. Die Erträge, die dabei entstehen, bleiben bis zum Rentenbeginn steuerfrei. Eine Auszahlung? Die gibt’s frühestens ab dem 65. Lebensjahr. Also genug Zeit, um das Geld für die Zukunft wachsen zu lassen!
Vorteile der Frühstartrente
Geplant ist, dass die Frühstartrente Anfang 2027 an den Start geht, wobei die zehn Euro für 2026 rückwirkend gezahlt werden sollen. Zunächst wird nur der Jahrgang 2020 gefördert, aber jedes Jahr kommt der Jahrgang der neuen Sechsjährigen hinzu. Das bedeutet, dass die Förderung langfristig immer mehr Kinder erreicht. Ältere Kinder? Die gehen leider leer aus, aber Verträge sind auch für andere Jahrgänge möglich – allerdings ohne staatliche Förderung.
Die Eltern können bei einem Anbieter ihrer Wahl einen Vertrag für ihr Kind abschließen. Hierbei fließen die staatlichen Beiträge und eigene Einzahlungen in ein zertifiziertes Standarddepot. Aber Achtung, die Auswahl der Anlage ist auf Standarddepot-Verträge beschränkt. Das heißt, Eltern können nicht einfach irgendwelche ETFs oder Aktien auswählen. Dafür gibt’s klare Regeln: Abschluss- und Vertriebskosten sind bis zum 18. Geburtstag verboten und laufende Kosten dürfen höchstens ein Prozent pro Jahr betragen. Das klingt fair, oder?
Kollektive Anlage als Auffanglösung
Und was ist mit den Kindern, die keinen individuellen Vertrag haben? Für diese Kinder legt der Bund die zehn Euro monatlich gebündelt am Kapitalmarkt an. Die Deutsche Bundesbank verwaltet die Mittel und das Geld fließt in ein staatliches Sondervermögen. Hierbei gibt es keinen Einfluss der Eltern auf die Anlage – das Geld wird gemeinschaftlich für alle betroffenen Kinder eines Geburtsjahrgangs investiert. Und später soll es auch einen individuellen Anspruch der einzelnen Kinder geben. Ein spannendes Konzept!
Wenn die Kinder 18 Jahre alt werden, kann das Kapital in das geplante staatliche Altersvorsorgedepot übertragen werden. Danach stehen sie nicht mehr an das Standarddepot gebunden. Es ist sogar möglich, das Kapital ohne Verlust der Förderung in jeden anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag zu übertragen. Bei individuellen Verträgen soll diese Übertragung weitgehend automatisch und digital erfolgen. Bei der kollektiven Anlage müssen die jungen Erwachsenen selbst aktiv werden. Bis zum 35. Geburtstag haben sie Zeit, einen zertifizierten Vertrag abzuschließen und das Startkapital abzurufen. Aber wehe, das Kapital wird nicht abgerufen – dann fließt es vollständig in den Bundeshaushalt zurück!
Ein Blick in die Zukunft
Insgesamt sind die Pläne zur Frühstartrente ein wichtiger Schritt in Richtung einer besseren Altersvorsorge für die nächste Generation. Die staatliche Förderung ist eine zusätzliche kapitalgedeckte private Altersvorsorge, keine neue gesetzliche Rentenart. Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen wird die Voraussetzungen prüfen, und die Auszahlung der Förderung soll grundsätzlich frühestens ab dem 65. Lebensjahr möglich sein. Die ersten Auszahlungen sind für 2027 vorgesehen, und ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. Ein bisschen Bürokratie gibt’s also nicht – das ist doch erfreulich!
Eltern können sich bereits jetzt informieren und ihre Kinder für die Frühstartrente anmelden, wenn sie die Bedingungen erfüllen. Wer weiß, vielleicht ist das der Beginn einer neuen Ära der Altersvorsorge, die nicht nur den heutigen Erwachsenen, sondern auch den zukünftigen Generationen zugutekommt. Das Bundesministerium der Finanzen hat dazu alle nötigen Informationen bereitgestellt. Also, auf zur Altersvorsorge für die Kleinen!
