Liechtenstein diskutiert Generationenfonds für Neugeborene: Hoffnung oder Risiko?
Die Diskussion um einen Generationenfonds zur Altersvorsorge in Liechtenstein hat kürzlich eine neue Wendung genommen. Der Landtag hat das Postulat der Fortschrittlichen Bürgerpartei (FBP) abgelehnt, das eine staatliche Geldanlage für Neugeborene vorsah. Mit zehn Stimmen für die Ablehnung ist die Idee, für jedes Neugeborene Kapital anzulegen und dieses im Rentenalter auszuzahlen, vorerst vom Tisch. Man könnte sagen, die Hoffnung auf eine staatlich geförderte Baby-Vorsorge ist erst einmal in die Warteschleife geschickt worden.
Die FBP hatte große Pläne: Laut ihren Berechnungen würde ein Betrag von 10.000 Franken bei einer Nettorendite von fünf Prozent über 65 Jahre auf stolze 238.000 Franken anwachsen. Lino Nägele, der Fraktionssprecher der FBP, betonte, dass gerade der lange Anlagezeitraum ein Vorteil sei. Aber es gab auch kritische Stimmen. Sebastian Gassner räumte ein, dass es Marktrisiken gibt und forderte eine ausgewogene Risikoverteilung. Und Stefan Öhri von der VU stellte die Frage, was ein neuer Fonds besser lösen könnte als die bestehenden Vorsorgeinstrumente. Eine berechtigte Frage, wenn man bedenkt, dass das AHV-Defizit bereits 2051 seinen Höhepunkt erreichen könnte, während die Wirkung eines möglichen Generationenfonds erst in den 2090er-Jahren spürbar wäre.
Die Suche nach Alternativen
Doch die Idee ist nicht ganz vom Tisch. Der Landesvorstand der FBP hat sich am 27. August 2026 erneut mit dem Konzept eines Generationenfonds für eine „Baby-Vorsorge“ befasst. Die demografische Entwicklung, die steigende Lebenserwartung und der wachsende Pflegebedarf stellen die AHV und die betriebliche Vorsorge vor große Herausforderungen. In diesem Kontext hat Prof. Dr. Michael Hanke von der Universität Liechtenstein ein Modell präsentiert, das durchaus Potenzial hat. Er schlägt vor, für jedes Neugeborene einmalig Startkapital auf ein individuelles Vorsorge- und Pflegekonto einzuzahlen. Das Ganze soll dann über etwa 70 Jahre am globalen Kapitalmarkt angelegt werden – ein kleines Vermögen, das dann im Rentenalter oder bei Pflegebedürftigkeit genutzt werden könnte.
Natürlich gibt es auch hier viele Fragen zu klären: rechtliche und organisatorische Voraussetzungen, Risiken der Kapitalanlage und die konkrete Ausgestaltung des Modells. Auch das Zusammenspiel mit der AHV und der betrieblichen Personalvorsorge muss genau geprüft werden. FBP-Präsident Alexander Batliner sieht Liechtenstein gut aufgestellt, um langfristige Vorsorgemodelle zu analysieren. Im Herbst 2026 soll ein parlamentarischer Vorstoß im Landtag eingereicht werden, der eine detaillierte Prüfung des Modells fordert.
Solidarität und Generationengerechtigkeit
Wirtschaftlich betrachtet hat Liechtenstein die Voraussetzungen, um solche Modelle zu realisieren. Dennoch bleibt die Frage der Generationengerechtigkeit im Raum: Sollte die Auszahlung eines Fonds unabhängig vom Vermögen der Empfänger erfolgen? Manuela Haldner-Schierscher von der FL warnte vor den Risiken eines solchen Ansatzes und verwies auf das solidarische Prinzip der AHV. Regierungschefin Brigitte Haas spricht sich dafür aus, die bestehenden Vorsorgesäulen zu stärken, anstatt eine zusätzliche aufzubauen.
In dieser Gemengelage aus Hoffnung, Skepsis und dem Streben nach Gerechtigkeit wird die Diskussion um die Altersvorsorge in Liechtenstein weitergehen. Ob das Modell eines Generationenfonds tatsächlich das Heilsversprechen für die Zukunft ist, bleibt abzuwarten. Es wird spannend sein, wie sich die Situation entwickelt und welche Lösungen letztendlich gefunden werden.
