Heute ist der 2.11.2026 und das Thema Altersvorsorge, das uns alle betrifft, bleibt brisant. Kürzlich haben die Grünen die Bundesregierung nach dem aktuellen Stand des „öffentlich organisierten Standarddepots“ gefragt – und die Antwort lässt auf sich warten. Dieses Depot ist ein Teil des neuen Gesetzes zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge, besser bekannt als „Riester-Rente 2.0“. Der interessante Plan: Der Staat will selbst ein gefördertes Altersvorsorgeprodukt anbieten. Was auf den ersten Blick nach einer tollen Sache klingt, birgt jedoch einige Fragen und Kritik.

Fachleute und der Investmentverband BVI äußern Bedenken. Sie befürchten, dass der Staat als Anbieter staatliche Quersubventionen nutzt und so besonders günstige Angebote schaffen könnte. Man könnte sagen, das bringt uns zurück zu dem Bild eines Schiedsrichters, der gleich selbst mitspielt – ein bisschen fragwürdig, oder? Laut Berichten von der „Süddeutschen Zeitung“ und Metzler Ratings wird das öffentliche Standarddepot voraussichtlich nicht, wie ursprünglich geplant, zum Jahresbeginn 2027 starten. Die Grünen haben gefordert, dass alle Angebote zeitgleich starten müssen, um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten.

Gespräche und Ungewissheit

Die Bundesregierung hat die ersten Fragen zu diesem Thema gebündelt beantwortet. Man führt Gespräche mit verschiedenen möglichen Trägern des Depots, darunter die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Deutsche Bundesbank und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Eine endgültige Lösung scheint jedoch noch in weiter Ferne. Ein wenig frustrierend, oder? Immerhin wurde eine Liste der bisherigen Kontakte nicht vorgelegt. Als Grund dafür nennt die Bundesregierung „fehlende Recherchierbarkeit“, was die Sache nicht gerade transparenter macht.

Eine Nachfrage beim Bundesfinanzministerium bleibt seit mehr als einer Woche unbeantwortet. Auch eine Frage an die SPD-Abgeordnete Frauke Heiligenstadt auf Abgeordnetenwatch.de vom 16. Oktober blieb bis zum heutigen Tag unbeantwortet. Was läuft hier eigentlich? Der Zweck des öffentlichen Depots wird als Alternative zu privat angebotenen Altersvorsorgeprodukten und als möglicher Referenzpunkt für interessierte Sparerinnen und Sparer beschrieben. Das klingt ja alles sehr schön, aber wann können wir mit konkreten Ergebnissen rechnen?

Die Reform im Detail

Die Reform der privaten Altersvorsorge hat zum Ziel, die steuerlich geförderte Altersvorsorge renditestärker, kostengünstiger, einfacher und flexibler zu machen. Ab dem 1. Januar 2027 können neue Produktformen angeboten werden. Das Standarddepot soll vor allem einfach und standardisiert sein – also keine komplizierten Anlageentscheidungen mehr. Stattdessen werden Anleger in zwei vorab festgelegte Fonds investieren: einen vorsichtigen und einen mit höheren Risiken und Renditechancen. Klingt nach einer klaren Sache, oder?

Hier könnte Ihr Advertorial stehen
Ein Advertorial bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Botschaft direkt im redaktionellen Umfeld zu platzieren

Ein Highlight ist, dass die Effektivkosten des Standarddepots auf maximal 1,0 Prozent pro Jahr begrenzt sind. Das macht es für Sparer attraktiver. Aber auch hier gibt es Unterschiede: Während Garantieprodukte mit einer 100 oder 80 Prozent Garantie der eingezahlten Beiträge angeboten werden können, verzichten Altersvorsorgedepots vollständig auf Garantien. Stattdessen können sie Fonds und ETFs nutzen – eine spannende Perspektive für alle, die bereit sind, etwas Risiko einzugehen.

Förderung und besteuerung

Die steuerliche Förderung bleibt in der Ansparphase bestehen, während die Besteuerung der Auszahlungen nachgelagert erfolgt. Die Grundzulage wird beitragsproportional berechnet, wobei die maximale Grundzulage bei 540 Euro jährlich liegt. Für jedes Kind gibt es eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro. Nett, oder? Interessanterweise entfällt die bisherige einkommensabhängige Berechnung des Mindesteigenbeitrags. Wer vor dem 25. Geburtstag einen Vertrag abschließt, erhält zudem einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro. Das klingt fast zu gut, um wahr zu sein.

Aber Vorsicht! Die Reform hat auch ihre Schattenseiten. Die jährliche Einzahlung ist auf 6.840 Euro begrenzt, wobei höchstens 1.800 Euro von der Förderung profitieren können. Und wie sieht es mit den bestehenden Riester-Verträgen aus? Diese genießen Bestandsschutz, so dass man sie weiterhin mit der bisherigen Förderung fortführen kann.

Die Auszahlungsphase – was nun?

In der Auszahlungsphase stehen den Sparerinnen und Sparern verschiedene Optionen offen: eine lebenslange Leibrente oder ein befristeter Auszahlungsplan, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr läuft. Hier bleibt auch nicht ausgezahltes Vermögen vererbbar, was eine spannende Möglichkeit für die Hinterbliebenen darstellt. Ein Anbieterwechsel ist ebenfalls in dieser Phase möglich. Wer jedoch das Guthaben in der Auszahlungsphase vorzeitig abziehen möchte, muss aufpassen: Bei Wohnsitz außerhalb der EU oder des EWR gilt die Auszahlung als schädliche Verwendung.

Zusätzlich bleibt das steuerlich geförderte Altersvorsorgevermögen bei der Prüfung bestimmter Grundsicherungsleistungen geschützt. Ein bisschen Licht am Ende des Tunnels, wenn man bedenkt, dass nicht geförderte Vermögensteile berücksichtigt werden müssen. Die Zukunft der Altersvorsorge bleibt also spannend, mit vielen Fragen und Unsicherheiten – und wir halten die Augen offen, was als Nächstes kommt.