Steigende Steuerpflicht im Ruhestand: Die Herausforderungen der nachgelagerten Rentenbesteuerung
Die Welt der Altersvorsorge wird immer komplizierter. Ein Blick auf die Zahlen zeigt, dass die Anzahl der Menschen im Ruhestand stetig steigt. Rund 22,5 Millionen Menschen beziehen bereits Leistungen aus gesetzlicher, privater oder betrieblicher Altersvorsorge. Und das ist nicht alles: Im vergangenen Jahr wurden etwa 423 Milliarden Euro ausgezahlt, wobei ein erheblicher Teil, nämlich 304 Milliarden Euro, steuerpflichtig war. Das sind satte 72 Prozent! Ein Anstieg von 16,4 Prozentpunkten im Vergleich zu 2015 – das lässt einen schon nachdenklich werden, oder?
Der Grund für diese Entwicklung ist die schrittweise Umstellung auf die nachgelagerte Rentenbesteuerung. Das bedeutet, dass jüngere Rentnerjahrgänge einen größeren Teil ihrer Altersbezüge versteuern müssen als ihre Vorgänger. Das ist insbesondere für die kommenden Generationen eine Herausforderung. Die Renten steigen zwar im Durchschnitt, aber damit auch die Steuerpflicht. Ein Teufelskreis, wenn man so will. Übrigens, wer sich fragt, wie es mit der steuerlichen Belastung aussieht – keine Sorge, die Bundesregierung hat die Übergangsphase bis 2058 verlängert, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Steuerpflichtiger Anteil und Renteneintritt
Schauen wir uns die Zahlen genauer an. Je später man in Rente geht, desto höher ist der steuerpflichtige Rentenanteil. Das muss man im Kopf behalten. Beispielsweise liegt der steuerpflichtige Anteil für Rentenbeginn im Jahr 2026 bereits bei 84 Prozent. Für Rentenbezieher, die 2040 in den Ruhestand gehen, sind es sogar 91 Prozent. Klar, das klingt erstmal nach viel, aber es gibt Hoffnung! Der Jahrgang 1970 profitiert besonders von der neuen Regelung. Bei ihrem Renteneintritt 2040 wären nach alter Regelung 100 Prozent steuerpflichtig gewesen, nach der neuen nun nur 91 Prozent. Das könnte eine Steuerersparnis von bis zu 12.500 Euro bedeuten. Ziemlich cool, oder?
Aber Moment mal! Ein steuerpflichtiger Rentenanteil bedeutet nicht automatisch, dass man auch wirklich Einkommensteuer zahlen muss. Es kommt alles auf das gesamte zu versteuernde Einkommen an. Der steuerliche Grundfreibetrag für 2026 beträgt 12.348 Euro. Das heißt, wer darunter liegt, kann sich um die Steuer keine Gedanken machen. Im Jahr 2022 waren es immerhin 9,34 Millionen Rentenempfänger, die tatsächlich Einkommensteuer zahlten – und das sind etwa 42 Prozent aller Rentenbeziehenden. Manche haben ja noch zusätzliche Einnahmen durch Vermietungen oder Nebenjobs, was die Situation noch komplizierter macht.
Nachgelagerte Besteuerung und ihre Auswirkungen
Das System der nachgelagerten Besteuerung sorgt dafür, dass Beiträge zur Altersvorsorge während des Erwerbslebens steuerlich entlastet werden. Das klingt erstmal positiv! Aber im Ruhestand wird ordentlich zugelangt. Die gesamte Rente soll ab 2058 steuerpflichtig sein. Das wirft viele Fragen auf. Wie wird das für die verschiedenen Altersvorsorgeformen aussehen? Bei der privaten und betrieblichen Altersvorsorge gelten andere Regelungen. Auch hier gilt: Das Geld, das während der Ansparphase eingezahlt wurde, wird aus versteuertem Einkommen gezahlt, was die steuerliche Belastung in der Auszahlungsphase beeinflusst.
Ein Beispiel gefällig? Nehmen wir an, jemand hat eine gesetzliche Bruttorente von 18.000 Euro jährlich. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2020 wären 80 Prozent davon steuerpflichtig, sprich 14.400 Euro. Für 2026 sind es schon 84 Prozent, also 15.120 Euro, die versteuert werden müssen. Also, wer später in den Ruhestand geht, hat mehr zu versteuern – und das sollten sich alle gut überlegen, bevor sie den letzten Arbeitstag feiern.
Das Thema ist komplex und es gibt viele Details zu beachten. Aber eines ist sicher: Wer sich frühzeitig mit seiner Altersvorsorge beschäftigt, kann die Weichen für eine finanziell sorgenfreie Rente stellen. Und seien wir ehrlich – wer möchte schon im Alter über Geldsorgen nachdenken müssen? Die Planung sollte also ganz oben auf der Liste stehen, auch wenn’s manchmal etwas hektisch wirkt.
