Zukunft der Riester-Rente: Fünf Optionen für Sparer vor der Reform 2027
Die Riester-Rente – ein Begriff, der seit 2002 ein fester Bestandteil der privaten Altersvorsorge ist. Wer hätte gedacht, dass wir heute, im Jahr 2026, über die Zukunft dieser beliebten Anlageform diskutieren? Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gibt es derzeit etwa 15 Millionen Riester-Verträge, obwohl die Zahl zwischen 2016 und 2018 ihren Höchststand mit 16,6 Millionen erreichte. Der Trend zeigt jedoch einen Rückgang, was uns alle zum Nachdenken anregt. Und dabei steht eine große Reform vor der Tür: Am 1. Januar 2027 wird das Riester-System abgelöst und durch ein Altersvorsorgedepot ersetzt!
Das bedeutet, dass die staatlichen Zulagen künftig direkt für Anlagen wie Aktien, Fonds und ETFs genutzt werden können. Die bisherige Förderung? Die wird entfallen. Für die Riester-Sparer, die bereits Verträge abgeschlossen haben, gibt es fünf Optionen, was sie mit ihren Verträgen anstellen können. Und hier wird es spannend!
Die fünf Optionen für bestehende Riester-Verträge
Option eins: Vertrag kündigen. So einfach das klingt, so kompliziert kann es werden. Eine Kündigung ist jederzeit möglich, aber die üblichen Fristen von drei Monaten zum Quartalsende oder sechs Wochen zum Monatsende sollte man im Hinterkopf behalten. Achtung! Der Rückkaufswert, also das Geld, das man letztendlich ausgezahlt bekommt, könnte deutlich niedriger sein als die eigenen Einzahlungen – vor allem in den ersten Jahren. Warum? Kosten, Kosten und nochmals Kosten! Wenn man Pech hat, bleibt am Ende nichts übrig oder man muss sogar draufzahlen. Daher sollte man sich vor einer Kündigung genau informieren, was der aktuelle Rückkaufswert ist und wie er sich zusammensetzt.
Die zweite Möglichkeit ist, den Vertrag einfach zu behalten. Klar, ab 2027 kann man keine neuen Riester-Verträge mehr abschließen, aber bestehende Verträge bleiben unberührt. Die Konditionen ändern sich nicht, und man kann weiterhin einzahlen. Das klingt nach einer sicheren Bank!
Jetzt zur dritten Option: Vertrag umstellen. Wer möchte, kann freiwillig in das neue Altersvorsorgedepot wechseln. Und das Beste? Die bisherige Förderung muss dabei nicht zurückgezahlt werden! Allerdings können Wechsel- oder Vertriebskosten anfallen, also auch hier sollte man sich gut informieren.
Die vierte Möglichkeit: Vertrag beitragsfrei stellen. Dafür reicht ein formloses Schreiben an den Anbieter. Das angesparte Kapital bleibt erhalten, aber die staatliche Förderung entfällt. Also, ein bisschen wie der Kühlschrank, der läuft, aber kein Licht mehr macht – er bleibt da, aber das Vergnügen ist anders.
Die letzte Option, die fünfte, ist eine Übertragung des Vertrags. Das angesparte Kapital kann in ein neues Depot übertragen werden, ohne den Vertrag aufzulösen. Besonders interessant ist das für Verträge, die bereits seit fünf Jahren bestehen. Hier dürfen Anbieter für die Übertragung keine zusätzlichen Gebühren verlangen. Das könnte eine gute Entscheidung sein, besonders wenn der alte Vertrag hohe Gebühren aufweist.
Der Rückkaufswert und seine Tücken
Ein zentrales Thema in all diesen Optionen ist der Rückkaufswert. Der Rückkaufswert ist der Betrag, den der Anbieter bei einer Kündigung vor Rentenbeginn auszahlt. Er setzt sich aus dem angesparten Kapital, Zulagen, eventuell Überschüssen und Zinsen zusammen – minus aller vertraglich vereinbarten Kosten. Bei einer Kündigung wird jedoch die gesamte staatliche Förderung abgezogen, was schnell zu einem unangenehmen Überraschungseffekt führen kann. Wer denkt, er bekommt das volle Geld zurück, könnte enttäuscht werden.
Gerade in den ersten Vertragsjahren kann der Rückkaufswert unter den eigenen Einzahlungen liegen. Kosten, wie Abschluss- und Vertriebskosten, die über die ersten fünf Jahre verteilt werden, mindern den Wert zusätzlich. Man sollte sich auch die Zeit nehmen, die eigenen Vertragsunterlagen zu durchforsten, denn dort stehen oft garantierte Werte nach bestimmten Jahren. Manchmal ist es hilfreich, den Anbieter direkt zu fragen, um sich einen Überblick über den aktuellen Wert zu verschaffen.
Die Reform 2027: Ein Blick in die Zukunft
Wie viel Aufregung und Unsicherheit um die bevorstehende Reform! Mit dem Altersvorsorge-Reformgesetz, das am 8. Mai 2026 beschlossen wurde, sollen ab 2027 neue, flexiblere und kostengünstigere Produkte auf den Markt kommen. Die Zielsetzung? Mehr Verbreitung privater Altersvorsorge und gleichzeitig renditestärkere Modelle. Künftig wird es eine Wahlfreiheit geben zwischen einer lebenslangen Rente und zeitlich befristeten Auszahlplänen. Für diejenigen, die gerne das Risiko eingehen, wird es ein Altersvorsorgedepot ohne Beitragsgarantie geben, was höhere Renditechancen mit sich bringen könnte. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann sich für ein Garantieprodukt entscheiden. Hier wird am Ende der Ansparphase mindestens 80 oder 100 Prozent der eingezahlten Beiträge gesichert.
Die Reform bringt also einige Änderungen mit sich, und es wird spannend zu sehen, wie sich das auf die Altersvorsorge in Deutschland auswirken wird. Aber wer bisher einen Riester-Vertrag hat, kann sich freuen: Die bestehenden Verträge genießen Bestandsschutz, und man kann in das neue System überwechseln, ohne die bisherige Förderung zurückzahlen zu müssen. Ein kleiner Lichtblick in der ganzen Thematik!
Es bleibt abzuwarten, wie die neuen Altersvorsorgeprodukte angenommen werden. Sicher ist, dass eine gute Beratung und das Verständnis der eigenen Möglichkeiten wichtiger denn je sind. Also, lass dich nicht von der Fülle an Informationen übermannen, sondern geh die Sache strategisch an! Schließlich geht es um deine Zukunft und deine finanzielle Freiheit im Alter.
