Heute ist der 1.11.2026, und in Rente dreht sich alles um ein Thema, das viele Menschen beschäftigt: Altersarmut. Ein Begriff, der nicht nur in den Medien, sondern auch in unseren Wohnzimmern immer präsenter wird. Laut dem Statistischen Bundesamt sind 19,5 % der Menschen ab 65 Jahren armutsgefährdet – ein besorgniserregender Wert, der uns zum Nachdenken anregen sollte. Dabei sind Frauen besonders betroffen: 21,3 % der Seniorinnen sind armutsgefährdet, während es bei den Männern nur 17,3 % sind. Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache.

Die Armutsgefährdungsschwelle für Alleinlebende liegt bei etwa 1.445 Euro netto im Monat. Das klingt vielleicht nicht viel, doch viele Menschen wissen, dass dies kein automatischer Anspruch auf staatliche Unterstützung zur Folge hat. Diese Schwelle ergibt sich aus der Definition der EU, die besagt, dass jemand armutsgefährdet ist, wenn er weniger als 60 % des mittleren Einkommens zur Verfügung hat. Ein Umstand, der vor allem durch niedrigere Löhne und Erwerbsunterbrechungen, etwa wegen Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen, begünstigt wird.

Die Realität der Grundsicherung

Das Thema Grundsicherung im Alter ist ein weiterer Aspekt, der oft übersehen wird. Das Sozialamt prüft hier das anrechenbare Einkommen, das Vermögen und den persönlichen Bedarf. Ein Regelbedarf von 563 Euro pro Monat steht zur Diskussion, zuzüglich anerkannter Kosten für Unterkunft und Heizung. Man muss sich jedoch bewusst sein, dass unterhalb welcher Rentenhöhe Grundsicherung gezahlt wird, nicht festgelegt ist. Das bedeutet, dass auch Personen, die etwas über der vorgeschlagenen Grenze von 1.148 Euro liegen, aufgrund hoher Wohnkosten in eine finanzielle Schieflage geraten können.

Ein Beispiel aus der Praxis: Die 72-jährige Frau Becker erhält 1.200 Euro Nettorente und hat 4.000 Euro Ersparnisse. Ihre monatlichen Wohnkosten betragen 750 Euro. Zusammengefasst benötigt sie also 1.313 Euro, um über die Runden zu kommen. In einer vereinfachten Rechnung könnte ihr Grundsicherungsanspruch bei 113 Euro liegen. Doch mit dem Rentenfreibetrag könnte dieser Betrag auf 394,50 Euro steigen. Das zeigt, dass auch wenn die Rente über der Orientierungsgrenze liegt, immer noch ein Anspruch auf Grundsicherung bestehen kann.

Die Rolle des Wohngeldes

Und dann gibt es da noch das Wohngeld, das für viele eine wichtige Unterstützung darstellen kann. Hier sind Faktoren wie die Haushaltsgröße und die ortsüblichen Mieten entscheidend. Wer Grundsicherung im Alter bezieht, ist allerdings oft vom Wohngeld ausgeschlossen. Es ist ein bisschen wie ein Labyrinth, in dem sich viele nicht zurechtfinden. Man muss genau wissen, wie die eigenen Ansprüche aussehen und was man alles beantragen kann.

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Die demografischen Veränderungen in Deutschland tragen dazu bei, dass die Zahl der Menschen, die auf Grundsicherung angewiesen sind, weiter steigt. 2024 waren es bereits knapp 740.000 Menschen. Senior:innen, insbesondere Frauen, sind dabei eine der am stärksten betroffenen Gruppen. Der Gender Pension Gap beträgt im Jahr 2025 etwa 24,2 %, was bedeutet, dass Frauen im Durchschnitt fast ein Viertel weniger Rente erhalten als Männer. Das ist ein beunruhigender Trend, der in den kommenden Jahren nicht besser werden wird, wenn wir nicht aktiv gegensteuern.

Die gesetzliche Rente bleibt für die meisten über 65-Jährigen die Hauptquelle des Einkommens. Doch die Rentenhöhe hängt stark von den Einzahlungen während des Erwerbslebens ab. Erwerbsunterbrechungen und niedrige Einkommen im Niedriglohnsektor schlagen sich direkt auf die Rentenansprüche nieder. Es ist also ein Teufelskreis, aus dem nicht so leicht auszubrechen ist.

Wir müssen die Augen offenhalten für diese Problematik und darüber nachdenken, wie wir gemeinsam Lösungen finden können. Denn Altersarmut betrifft nicht nur die, die im Rentenalter sind – sie betrifft uns alle, auch in unserer Gesellschaft. Vielleicht ist es an der Zeit, darüber nachzudenken, wie wir die Rahmenbedingungen für alle verbessern können, um ein würdevolles Leben im Alter zu gewährleisten.