DGB-Kommission fordert umfassende Rentenreform zur Sicherung der Altersvorsorge
Heute ist der 5.11.2026, und der Streit um die Rentenreform wird intensiver. Die Merz-Regierung plant, die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte abzuschaffen und das Rentenalter an die Lebenserwartung zu koppeln. Ein echter Aufreger, oder? Man fragt sich, was das für all jene bedeutet, die bereits hart gearbeitet haben und auf ihren wohlverdienten Ruhestand hoffen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat im Januar 2026 eine eigene Rentenkommission ins Leben gerufen, um gegen diese Pläne zu steuern.
Der nun vorgelegte Endbericht hat es in sich: Die DGB-Kommission fordert, die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren beizubehalten. Außerdem soll das Rentenniveau angehoben und die Finanzierung breiter aufgestellt werden. Der DGB lehnt eine weitere Anhebung der Regelaltersgrenze ab – und das aus gutem Grund. Viele Menschen erreichen die Regelaltersgrenze wegen körperlicher oder psychischer Belastungen ihrer Arbeit heute schon nicht. Eine höhere Altersgrenze wäre für sie wie ein Schlag ins Gesicht.
Rente für Schwerbehinderte und Teilrente
Spannend wird’s auch für Menschen mit Schwerbehinderung. Die Altersrente für diese Gruppe soll künftig auf mehr Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen ausgeweitet werden. Ein Zugang ab 62 Jahren und geringere Abschläge bei mindestens 35 Versicherungsjahren sind in Planung. Und das ist noch nicht alles! Eine abschlagsfreie Teilrente soll für all jene möglich werden, die aus gesundheitlichen Gründen nur noch in Teilzeit arbeiten können. Das klingt doch nach einer fairen Lösung, oder nicht?
Wichtig ist auch, dass Modelle wie die Blockaltersteilzeit ab 55 Jahren erhalten bleiben, damit die Menschen nicht über ihre Grenzen hinaus arbeiten müssen. Und wenn jemand über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten möchte, soll das ohne bürokratische Hürden möglich sein. Das klingt nach einer Idee, die wirklich auf die Bedürfnisse der Menschen eingeht.
Einbeziehung von Selbstständigen und Rentenniveau
Die Rentenpolitik wird zudem mehr Selbstständige und Abgeordnete einbeziehen. Nicht abgesicherte Solo-Selbstständige sollen in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen werden, und auch Bundestags- und Landtagsabgeordnete sollen künftig Rentenbeiträge zahlen. Ein Schritt, der längst überfällig war!
Was die Renten betrifft, soll das Rentenniveau zusammen mit der Betriebsrente im Alter 70 bis 90 Prozent des letzten Nettoeinkommens erreichen. Zunächst soll das Rentenniveau auf 50 Prozent und später auf 53 Prozent steigen. Arbeitgeber werden verpflichtet, eine Betriebsrente auf tariflicher Grundlage anzubieten – das bedeutet mehr Sicherheit für die Beschäftigten.
Familie, Pflege und Altersarmut
Familienfreundliche Maßnahmen sind ebenfalls ein Teil der Reform. Rentenansprüche aus Kindererziehung sollen künftig zwischen beiden Elternteilen aufgeteilt werden, wenn sie sich die Betreuung teilen. Zudem sollen Pflegezeiten die Rentenansprüche erhöhen, auch wenn die pflegende Person bereits im Ruhestand ist. Und um Altersarmut zu bekämpfen, setzt der DGB auf stärkere Tarifbindung, einen armutsfesten Mindestlohn und die Verringerung des Gender Pay Gaps. Das klingt nach einem Plan!
Der Grundrentenzuschlag soll vereinfacht und ohne Einkommensanrechnung gewährt werden. Bei sehr niedrigen Löhnen sollen Arbeitgeber höhere Beiträge zahlen, damit langjährige Vollzeitarbeit zu ausreichenden Renten führt. Das ist ein wichtiger Schritt, um zu verhindern, dass Zeiten von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Kindererziehung und Pflege automatisch zu niedrigen Renten führen.
Rehabilitation und Finanzierung
Ein weiterer Punkt, der nicht unerwähnt bleiben darf: Die Rentenfinanzierung soll weiterhin aus Beiträgen von Beschäftigten und Arbeitgebern sowie aus Steuermitteln erfolgen. Der DGB fordert einen dauerhaften Demografiezuschuss des Bundes. Wer könnte da widersprechen? Schließlich betrifft der demografische Wandel und die Kindererziehung die gesamte Gesellschaft. Ein gerechter Zuschuss, der durch höhere Steuern auf große Vermögen und Kapitaleinkünfte finanziert werden soll, könnte die Lösung sein.
Die Deutsche Rentenversicherung hat die Aufgabe, die Alterssicherung weiterzuentwickeln. Es gibt bereits Vorschläge zur Rentenreform, und Union sowie SPD haben angekündigt, diese umzusetzen. Aber Vorsicht: Bis die entsprechenden Gesetze verabschiedet werden, gilt das bestehende Rentenrecht. Der Weg zur Reform ist also noch lang und steinig.
Ob die geplanten Änderungen tatsächlich den gewünschten Effekt haben, bleibt abzuwarten. Eines ist sicher: Die Diskussion um die Rentenreform wird uns noch eine Weile beschäftigen. Es bleibt spannend!
