Wer sich mit dem Thema Altersvorsorge beschäftigt, der hat sicherlich schon von der „Rente mit 63“ gehört. Aber was steckt wirklich dahinter? Um das zu klären, werfen wir einen Blick auf die wichtigsten Fakten und Möglichkeiten, die sich für alle ab 63 Jahren eröffnen. Dabei ist es nicht nur entscheidend, wann man in Rente gehen kann, sondern auch, wie sich das auf die eigene finanzielle Situation auswirkt.

Der frühestmögliche Renteneintritt liegt grundsätzlich bei 63 Jahren, wobei Geburtsjahr und die Anzahl der Versicherungsjahre entscheidend sind. Für die Deutsche Rentenversicherung ist eine klare Unterscheidung wichtig: Wer mindestens 35 Beitragsjahre hat, kann ab 63 Jahren in Rente gehen, während für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte mindestens 45 Versicherungsjahre nötig sind. Ein kleiner, aber feiner Unterschied, der viele überrascht!

Abschläge und Regelungen

Aber halt – bevor man sich zu früh auf die faulen Haut legen möchte, muss man beachten: Wer vor dem regulären Rentenalter in Rente geht, muss mit Abschlägen rechnen. Jeder Monat, den man vor dem regulären Rentenbeginn in Rente geht, zieht 0,3 Prozent von der Rente ab. Maximal sind das 14,4 Prozent, wenn man sich ganze vier Jahre früher entscheidet. Wenn wir uns das mal etwas genauer anschauen: Bei einer Rentenhöhe von 1.800 Euro würden sich diese Abschläge ganz schön bemerkbar machen. Ein Jahr früher? Das wären 64,80 Euro weniger monatlich. Nach zwei Jahren wären es schon 129,60 Euro. Das kann ganz schön ins Geld gehen!

Für die Jahrgänge 1953 bis 1963 wird der Zeitpunkt für den abschlagsfreien Rentenbeginn schrittweise nach hinten verschoben. Wer also 1964 oder später geboren wurde, kann erst ab 65 Jahren ohne Abschläge in die Rente. Die „Rente mit 63“ in ihrer ursprünglichen Form ist also passé. Wer sich jetzt denkt, dass das alles zu kompliziert ist, dem sei gesagt: Eine Renteninformation gibt es von der Deutschen Rentenversicherung, die alle wichtigen Infos zur voraussichtlichen Regelaltersrente enthält – und das ganz unkompliziert.

Hinzuverdienst und weitere Möglichkeiten

Eine erfreuliche Neuerung gibt es seit dem 1. Januar 2023: Wer eine vorgezogene Altersrente bezieht, darf unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Altersrente gekürzt wird. Das ist besonders für die, die noch nicht das reguläre Rentenalter erreicht haben und dennoch aktiv bleiben möchten. Bei den Erwerbsminderungsrenten gelten allerdings weiterhin Hinzuverdienstgrenzen. Hier sind die Beträge etwas kniffliger, aber definitiv zu beachten.

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Und dann gibt es ja noch die Möglichkeit, Abschläge durch freiwillige Ausgleichszahlungen zu reduzieren. Diese können vor dem Rentenbeginn an die Deutsche Rentenversicherung geleistet werden. Wer also eine hohe Lebenserwartung hat, könnte damit seine Rente aufstocken. Aber Vorsicht! Wenn man gesundheitlich eingeschränkt ist oder in der Zukunft auf Grundsicherung angewiesen sein könnte, sollte man diese Option gut abwägen.

Auf die richtige Planung kommt es an

Ein Jahr länger arbeiten kann sich ebenfalls lohnen. Das vermeidet nicht nur Abschläge, sondern bringt auch zusätzliche Beitragszeiten und Entgeltpunkte mit sich – und das kann die Rente um 4 bis 7 Prozent erhöhen. Bei einer Rente von 1.500 Euro wären das zusätzlich bis zu 105 Euro monatlich. Wer möchte das nicht?

Das Thema Rente ist komplex, das ist unbestritten. Aber mit etwas Planung und dem richtigen Wissen über die eigenen Ansprüche kann man den Übergang in den Ruhestand angenehmer gestalten. Ob nun die Rente mit 63, eine Teilrente oder vielleicht sogar die Erwerbsminderungsrente – die Möglichkeiten sind vielfältig und sollten nicht leichtfertig entschieden werden. Am Ende muss jeder für sich selbst herausfinden, was am besten passt. Und während man darüber nachdenkt, kann man sich ja schon mal auf die ersten freien Nachmittage freuen!