Finanzierungsfragen zur 13. AHV-Rente: Sparen statt Steuern erhöhen?
Die Diskussion um die Finanzierung der 13. AHV-Rente nimmt Fahrt auf – und das nicht ganz ohne Zündstoff. Theo Schnüriger, ein aufmerksamer Bürger, hat in einem Leserbrief auf die drängenden Fragen rund um die Abstimmung über die AHV-Zusatzfinanzierung am 29. November 2026 hingewiesen. Sein Tonfall ist klar: Anstatt die Steuern zu erhöhen, sollten wir erst einmal im Bundeshaushalt sparen. Ein kluger Gedanke, wenn man bedenkt, dass die 13. AHV-Rente ab 2026 bereits zusätzliche Kosten von mehr als 4 Milliarden Franken pro Jahr verursachen wird.
Die geplante Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozent könnte, so Schnüriger, nicht einmal die Hälfte dieser Summe decken. Und was bleibt dann? Ein großes Fragezeichen über der Finanzierung, das sich wie ein Schatten über den Köpfen der Bürger ausbreitet. Die Mehrwertsteuererhöhung wird nicht nur die AHV unterfinanzieren, sondern auch die Lebenshaltungskosten erhöhen, was insbesondere für Menschen mit niedrigem Einkommen eine große Herausforderung darstellt.
Potenziale für Einsparungen
Schnüriger nennt Einsparmöglichkeiten im Asylbereich von rund 4 Milliarden Franken und in der Entwicklungshilfe von etwa 3 Milliarden Franken. Bei einem Bundesbudget von 90 Milliarden Franken gibt es seiner Meinung nach noch weitere Einsparmöglichkeiten. Es ist schon bemerkenswert, wie leicht man in der Politik über Steuererhöhungen redet, ohne die Sparpotentiale zu diskutieren. Vielleicht sollte man sich öfter mal die Frage stellen, wo das Geld wirklich gebraucht wird.
Die 13. AHV-Rente wird Ende 2026 erstmals an alle Pensionierten in der Schweiz ausbezahlt. Um diese Renten auszuzahlen, werden im Jahr 2026 bereits 4,2 Milliarden Franken benötigt, bis 2030 sind es dann etwa 4,5 Milliarden und bis 2040 sogar knapp 5,4 Milliarden Franken. Die Belastung wird also von Jahr zu Jahr größer, und die Frage bleibt: Woher nehmen, wenn nicht stehlen?
Der Weg der Mehrwertsteuererhöhung
Ab 2028 sollen die Einnahmen aus der Mehrwertsteuer steigen. Der Normalsatz wird von 8,1 auf 8,5 % angehoben, und auch der Sondersatz für die Hotellerie wird auf 4 % steigen. Lebensmittel und Medikamente bleiben jedoch unverändert bei 2,6 %. Der Bundesrat hatte ursprünglich eine Erhöhung des Normalsatzes um 0,7 Prozentpunkte beantragt, doch der Ständerat entschied sich für eine geringere Erhöhung um 0,4 Prozentpunkte, kombiniert mit höheren AHV-Lohnbeiträgen. Diese wurden von der SVP und FDP abgelehnt, die sich stattdessen für eine strukturelle AHV-Reform stark machen.
Eine Erhöhung der AHV-Lohnbeiträge steht vorerst nicht zur Debatte. Es scheint, als wären die politischen Fronten verhärtet, und die Diskussion führt nicht unbedingt zu einer Lösung, sondern eher zu einem Stillstand. Der Entscheid zur Mehrwertsteuererhöhung ist noch nicht endgültig. Das Volk wird darüber abstimmen müssen, und Finanzministerin Karin Keller-Sutter hat bereits angedeutet, dass die Abstimmung möglicherweise Ende 2026 stattfinden könnte.
Die Rolle des Bundes
Der Bund wird sich über seinen regulären AHV-Beitrag an der Finanzierung beteiligen. Dieser liegt derzeit bei 20,2 % der AHV-Ausgaben. Doch der Bundesrat wollte diesen Beitrag auf 19,5 % reduzieren, was von beiden Räten abgelehnt wurde. Ohne diese Kürzung übernimmt der Bund weiterhin einen erheblichen Teil der Kosten der 13. AHV-Rente, was für 2030 mehr als 900 Millionen Franken jährlich bedeutet. Die Frage bleibt, ob diese Finanzierung ausreichen wird oder ob wir uns auf weitere Steuererhöhungen einstellen müssen.
Inmitten all dieser Finanzierungsüberlegungen steht die nächste große Reform, die AHV 2030, in der Vernehmlassung. Diese enthält keine neuen Finanzierungsquellen oder ein höheres Rentenalter, sondern zielt darauf ab, Anreize zu schaffen, dass Menschen länger arbeiten. Ob das die richtige Lösung ist, das bleibt zu diskutieren. Die Zeit wird zeigen, wie sich diese Debatte entwickeln wird.
