Grundsicherung im Alter: Warum 60 Prozent der Berechtigten auf Unterstützung verzichten
Heute ist der 7.11.2026. In der letzten Zeit haben sich die Zahlen zur Grundsicherung im Alter dramatisch verändert. Im Dezember 2025 bezogen 764.000 Rentnerinnen und Rentner diese Unterstützung – ein neuer Höchststand, der uns zu denken geben sollte! Laut dem Statistischen Bundesamt zeigt sich, dass viele Berechtigte ihre Ansprüche nicht geltend machen. Komischerweise verzichten bis zu 60 Prozent der Anspruchsberechtigten auf diese Leistung! Was steckt dahinter? Es scheint oft die Angst zu sein, dass die Kinder zur Kasse gebeten werden, wenn man Unterstützung beantragt. Dabei greift der sogenannte Unterhaltsrückgriff erst ab einem jährlichen Einkommen der Angehörigen von 100.000 Euro. Das sollte doch eigentlich beruhigen.
Für Alleinstehende bleibt der Regelbedarf im Jahr 2026 bei 563 Euro monatlich. Aber das ist nur die Basis. Es gibt auch zusätzliche Leistungen, die man beantragen kann, wie die Übernahme angemessener Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Mehrbedarfe, beispielsweise bei anerkannter Schwerbehinderung. Anders als beim Bürgergeld gibt es für Bezieher von Grundsicherung im Alter übrigens keine Pflicht zur Arbeitssuche – ein kleiner Lichtblick in der oft trüben Alltagsrealität.
Anspruch und Antragsverfahren
Wer denkt, dass das alles einfach ist, der irrt sich gewaltig! Das Antragsprinzip sorgt dafür, dass der Zugang zu diesen staatlichen Leistungen stark von den persönlichen Kenntnissen abhängt. Ein echter bürokratischer Dschungel, durch den man sich erst einmal kämpfen muss. Aber es lohnt sich: Bei einem Einkommen unter 924 Euro sollte man unbedingt prüfen lassen, ob man Anspruch auf Grundsicherung hat. Das Sozialamt schaut sich dann alles genau an – Einkommen und Vermögen werden auf Herz und Nieren geprüft.
Es gibt einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Man muss die Regelaltersgrenze erreicht haben oder mindestens 18 Jahre alt und dauerhaft voll erwerbsgemindert sein. Und man muss in Deutschland wohnen. Ist das gesamte Einkommen unter etwa 1.148 Euro, könnte ein Anspruch bestehen. Das klingt doch schon mal gut, oder? Aber auch wenn es um die Berechnung der Leistungen geht, wird’s knifflig. Alle Arten von Einkünften, wie Renten, Ersparnisse oder sogar Unterhaltszahlungen, werden berücksichtigt. Aber! 100 Euro aus einer zusätzlichen Altersvorsorge bleiben anrechnungsfrei, was immerhin ein kleiner Vorteil ist, wenn man ein paar Euro zur Seite gelegt hat.
Die verschiedenen Zuschüsse
Die Grundsicherung umfasst im Prinzip die gleichen Leistungen wie die Sozialhilfe. Man kann sich aber auch über andere Zuschüsse informieren. Da gibt es zum Beispiel den Grundrentenzuschlag, der im Durchschnitt 97 Euro monatlich beträgt. Rund 13 Prozent der Rentnerinnen und Rentner haben darauf Anspruch. Dieser Zuschlag kann sogar bis zu etwa 418 Euro monatlich betragen! Voraussetzung dafür sind mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten – ganz schön lange, oder? Außerdem können alle, die freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichert sind, einen Zuschuss zu ihren Beiträgen beantragen. Das kann sich schnell auf mehrere hundert Euro im Jahr summieren!
Wer einen anerkannten Pflegegrad hat, kann für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von den Pflegekassen bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme erhalten. Ob das bodengleiche Duschen, Treppenlifte oder Haltegriffe sind – das alles zählt! Es ist einfach wichtig, die Möglichkeiten zu kennen und aktiv zu nutzen. Denn 18,3 Prozent der Menschen über 65 Jahren gelten als armutsgefährdet oder betroffen. Da trifft es vor allem Frauen, Solo-Selbstständige und jene mit größeren Lücken im Rentenversicherungsverlauf.
Als Rentner hat man es nicht immer leicht, und da sind solche Zuschüsse eine echte Lebenshilfe. Aber die Bürokratie kann einen schnell ausbremsen. Man muss die Anträge aktiv stellen – Grundsicherung, Wohngeld und viele andere Leistungen werden nicht automatisch gewährt. Das sorgt oft für Frustration und Unsicherheit. Es ist eine Herausforderung, die sich viele nicht zutrauen oder für die sie einfach nicht die nötigen Informationen haben. Aber dafür sind wir da! Um aufzuklären und zu unterstützen, denn jeder hat ein Recht darauf, in der Rente gut versorgt zu sein.
