Verbraucherzentrale prüft Sammelklagen gegen Sparkassen wegen hoher Riester-Kosten
Heute ist der 23.10.2026 und im Bereich der Altersvorsorge, insbesondere bei den Riester-Verträgen, brodelt es gewaltig. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat seine Fühler ausgestreckt und prüft derzeit Sammelklagen gegen mehrere deutsche Sparkassen. Grund dafür sind die teils hohen Kosten, die beim Übergang von Riester-Banksparplänen in die Auszahlungsphase auf die Betroffenen zukommen können. Es wird berichtet, dass Kunden mit Abschluss-, Vermittlungs- und Verwaltungskosten von mehreren Hundert bis über 1.000 Euro konfrontiert werden. Das ist schon ein ganz schöner Brocken, oder?
Die Verbraucherzentralen suchen konkret nach Menschen, deren Auszahlung kurz bevorsteht oder die in den letzten Jahren bereits in die Auszahlungsphase gewechselt sind. Bisher ist zwar noch keine Sammelklage eingereicht worden, doch das Ziel der Befragung ist klar: herauszufinden, wie verbreitet diese Praxis ist, welche Institute betroffen sind und ob mögliche Rückzahlungsansprüche bestehen. Schließlich kann einen das Ganze ganz schön belasten, besonders wenn man sich auf die Rente freut.
Ein Blick in die Rechtsprechung
Die Gerichte haben sich bereits mit dieser Thematik auseinandergesetzt. Am 21. November 2023 erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) eine Kostenklausel in einem Riester-Vertrag einer Sparkasse für unwirksam, weil sie intransparent war. Ähnliches geschah in weiteren Verfahren, in denen unter anderem Jahresentgelte in Riester-Bausparverträgen für unzulässig erklärt wurden. Ein Beispiel aus einem Verfahren zeigt, dass bei einem Guthaben von 30.000 Euro gleich mal 1.500 Euro Einmalkosten zu Buche schlagen können! Und das ist noch nicht alles – laufend können bis zu 1,5 Prozent der ausgezahlten Leistung anfallen. Da fragt man sich doch, für was man eigentlich gespart hat, oder?
Die Verbraucherzentralen warnen, dass diese Kosten nicht einfach so hinzunehmen sind. Sie raten den Betroffenen, vor der Unterschrift die Verträge genau zu prüfen. Auch das Verrentungsangebot sollte mit dem ursprünglichen Vertrag abgeglichen werden. Wenn einem etwas komisch vorkommt, sollte man lieber ein überarbeitetes Angebot verlangen oder die Kostenübernahme handschriftlich nur „unter Vorbehalt“ bestätigen. Und hey, wer kann, sollte den Rentenbeginn einfach aufschieben – das gibt zusätzliche Prüfzeit!
Verjährung und Rückzahlungsansprüche
Ein weiterer Aspekt, den man nicht außer Acht lassen sollte, ist die Verjährung. Die Verbraucherzentralen gehen davon aus, dass Rückzahlungsansprüche nicht verjähren, solange noch keine höchstrichterliche Entscheidung gefallen ist. Aber aufgepasst: Spätestens nach zehn Jahren könnte es kritisch werden. Wer eine individuelle Klage einreicht, könnte die Verjährung hemmen – doch das sollte gut durchdacht und vielleicht auch anwaltlich geprüft werden. Schließlich will man sich nicht in die Nesseln setzen.
Wenn das Verrentungsangebot noch nicht angenommen wurde, gibt es mehrere Optionen. Man kann zum Beispiel „unter Vorbehalt“ annehmen, was bedeutet, dass man die Kosten nur unter bestimmten Bedingungen akzeptiert. Wer das Angebot bereits angenommen hat, sollte umgehend die Erstattung der verlangten Kosten fordern. Schließlich will man nicht für etwas zahlen, das im ursprünglichen Vertrag nicht klar benannt wurde. Es ist ein bisschen wie beim Einkaufen – man will schließlich wissen, was man bekommt, oder?
Die zukünftige Altersvorsorge
Und während die aktuelle Situation für viele unsicher ist, stehen große Veränderungen bevor: Das Altersvorsorge-Reformgesetz wurde am 8. Mai 2026 im Bundesrat verabschiedet. Ab 2027 soll die Riester-Rente durch ein neues staatlich gefördertes Modell ersetzt werden. Die Ziele sind vielversprechend: mehr Flexibilität, geringere Kosten und bessere Renditechancen. Künftig wird es Wahlfreiheit zwischen einer lebenslangen Rente und einem zeitlich begrenzten Auszahlplan geben. Man darf gespannt sein, wie sich das alles entwickeln wird!
Die Reform bringt auch neue Fördermöglichkeiten mit sich. So wird die Zulage künftig proportional zum Eigenbeitrag berechnet, was für viele eine Erleichterung sein könnte. Außerdem wird der Kreis der Förderberechtigten erweitert – Selbstständige und Gewerbetreibende dürfen sich freuen. Aber ich kann mir gut vorstellen, dass viele Sparer sich fragen: Was passiert mit meinen bestehenden Verträgen? Die laufen weiter und genießen Bestandsschutz, aber es wird auch einfacher, in die neuen Konditionen zu wechseln.
Wer also in der spannenden Welt der Altersvorsorge unterwegs ist, sollte die Augen offen halten. Es bleibt viel zu beobachten und zu prüfen, damit man im Alter nicht mit leeren Händen dasteht. Und das Wichtigste? Immer gut informiert sein, denn Wissen ist Macht – besonders wenn es um die eigene Zukunft geht!
