Heute ist der 26.05.2026, und während die Sonne über Stuttgart aufgeht, gibt es Neuigkeiten, die besonders für Hinterbliebene von Bedeutung sind. Ab dem 1. Juli 2026 werden alle gesetzlichen Renten um stolze 4,24 % steigen. Das betrifft auch die über fünf Millionen Witwen- und Witwerrenten der Deutschen Rentenversicherung. Es könnte also ein kleiner Lichtblick am Horizont sein. Und das Beste? Witwenrenten werden automatisch angepasst, ein Antrag ist nicht nötig. Da bleibt mehr Zeit, um das Leben zu genießen, oder?

Doch wie sieht es mit dem zusätzlichen Einkommen aus? Der neue Freibetrag für Hinzuverdienste wird auf 1.122,53 Euro monatlich angehoben. Wenn man darüber hinaus verdient, wird jedoch 40 % des zusätzlichen Einkommens auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Das klingt kompliziert, ist es aber eigentlich nicht. Die Berechnung des Nettoeinkommens erfolgt pauschal aus dem Bruttoeinkommen, abhängig von der Art des Einkommens. Wer also denkt, er kann problemlos dazuverdienen, sollte die Freibeträge im Hinterkopf behalten.

Freibeträge und ihre Auswirkungen

Ein Beispiel gefällig? Bei einer Hinterbliebenenrente von 1.000 Euro würde diese auf 1.042,40 Euro steigen. Schön und gut, aber wenn jemand mit einem pauschalierten Nettoeinkommen von 1.300 Euro dazuverdient, wird ein Betrag von 70,99 Euro auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Man muss also aufpassen, wie viel man verdient. Bei Minijobs kann das Ganze noch komplizierter werden. Bei rentenversicherungspflichtigen Minijobs greift ein 40-prozentiger Abzug, während bei nicht rentenversicherungspflichtigen Minijobs „brutto = netto“ gilt. Das kann den Unterschied zwischen einem kleinen Extra und einer merklichen Kürzung der Rente ausmachen.

Und was passiert, wenn man wieder heiratet oder eine neue eingetragene Lebenspartnerschaft eingeht? Tja, das beendet den Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente! In diesem Fall gibt es eine Abfindung, die 24-mal der monatlichen Hinterbliebenenrente beträgt. Das klingt erst einmal verlockend, aber man sollte sich gut überlegen, was das für die eigene finanzielle Situation bedeutet. Es ist alles ein bisschen ein Drahtseilakt, oder?

Bessere Freibeträge ab 2024

<pBereits zum 1. Juli 2024 wird der Freibetrag für zusätzliches Einkommen nochmals erhöht – von 992,64 Euro auf 1.038,05 Euro. Und für jedes waisenberechtigte Kind gibt es einen zusätzlichen Freibetrag von 220,19 Euro. Wie viel einfacher wäre es doch, wenn man sich einfach keine Gedanken um das Geld machen müsste, oder? Aber das Leben ist nun mal kein Wunschkonzert! Und in den ersten drei Kalendermonaten nach dem Tod wird kein Einkommen angerechnet – das ist zumindest eine kleine Erleichterung in einer schweren Zeit.

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Bei Waisenrenten findet übrigens keine Einkommensanrechnung statt. Das bedeutet, dass die Kinder in dieser Hinsicht besser dastehen. Ein kleiner Lichtblick, wenn man bedenkt, wie herausfordernd solche Situationen sein können. Und auch die eigenen Einkünfte werden genau unter die Lupe genommen. Dazu zählen Arbeitsentgelt, eigene Rente und sogar Leistungen von Dritten.

Regelungen und Ausnahmen

Aber nicht alles wird angerechnet. Bedarfsorientierte Leistungen und staatlich geförderte Altersvorsorgeverträge bleiben anrechnungsfrei. Das ist eine gute Nachricht für alle, die sich zusätzlich absichern wollen. Und unter bestimmten Voraussetzungen kann die Witwen- oder Witwerrente bei Auflösung der Ehe wieder aufleben. Auch hier gilt, dass die bei Wiederheirat gezahlte Abfindungssumme angerechnet wird. Es ist also ein ständiges Auf und Ab, das die Hinterbliebenen durchleben müssen.

Das Leben in Stuttgart kann manchmal ganz schön herausfordernd sein, insbesondere wenn man sich mit den finanziellen Aspekten nach dem Verlust eines geliebten Menschen auseinandersetzen muss. Aber die neuen Regelungen bringen zumindest etwas Entlastung. Und wer weiß, vielleicht wird es bald einfacher, die Zukunft zu planen – ohne ständig auf die Zahlen zu schauen!