Heute ist der 10.05.2026 und in Stuttgart brodelt es in der politischen und sozialen Landschaft. Ein heiß diskutiertes Thema ist die mögliche Erhöhung der maximal erlaubten täglichen Arbeitszeit, zu dem sich die DGB-Vorsitzende Fahimi klar positioniert hat. „Hände weg vom Achtstundentag“, ruft sie und macht deutlich, dass der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) nicht bereit ist, Zugeständnisse beim Arbeitszeitgesetz zu akzeptieren. Ihre Worte sind unmissverständlich: Klare rote Linien werden gezogen, und die Abschaffung des Rechts auf Teilzeit wird entschieden abgelehnt. Eine klare Botschaft für alle, die für soziale Gerechtigkeit und die Rechte der Arbeitnehmer kämpfen.
Fahimi hat auch scharfe Kritik an den geplanten Änderungen für gesetzliche Krankenkassen geübt, die sie als „Verschiebebahnhof zulasten der arbeitenden Menschen“ bezeichnete. Ein weiteres heißes Eisen sind die Rentenkürzungen, die von den Gewerkschaften nicht akzeptiert werden. Die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung, Roßbach, tritt dem entgegen und betont die Stabilität der staatlichen Altersvorsorge. Sie sieht die niedrige Geburtenrate zwar als ernstes Signal, sieht aber keinen Grund zur übermäßigen Sorge. Die Babyboomer-Generation steht vor der Rente, und Roßbach ist überzeugt, dass genug Reaktionszeit vorhanden ist.
Die Herausforderungen der Altersvorsorge
In der aktuellen Diskussion um Altersvorsorge und Teilzeitbeschäftigung kommt ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ins Spiel, das die Rechte von Teilzeitbeschäftigten betrifft. Laut dem Urteil, das am 23. März 2021 gefällt wurde, ist es zulässig, dass Zeiten der Teilzeittätigkeit bei der Berechnung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) nur anteilig berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass eine Arbeitnehmerin, die fast 40 Jahre im selben Unternehmen beschäftigt war und überwiegend in Teilzeit arbeitete, ein gekürztes Altersruhegeld erhält. In ihrem Fall ergab sich ein Teilzeitfaktor von 0,9053, was zu einem monatlichen Ruhegeld von 1.224,80 Euro führte. Eine Benachteiligung der Teilzeitbeschäftigten wurde nicht festgestellt, was die Frage aufwirft, ob dies tatsächlich fair ist.
Gerade in Zeiten, in denen viele Menschen in Teilzeit arbeiten, stellt sich die Frage, wie gerecht die Regelungen zur Altersversorgung sind. Auch die Versorgungsordnung, die vorsehen kann, dass Teilzeitarbeit nur anteilig in die bAV einfließt, wirft Fragen auf. Die Arbeitnehmerin, die gegen diese Regelung geklagt hatte, argumentierte, dass die Kürzung gegen das Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG) verstoße. Das BAG sah jedoch die Berechnung des Altersruhegelds unter Berücksichtigung des Teilzeitgrads als wirksam an und stellte fest, dass die Arbeitsleistung der Ruheständlerin nicht mit der eines Vollzeitbeschäftigten vergleichbar ist.
Ein Blick auf die Arbeitszeitregelungen
Die Diskussion um die Arbeitszeit wird durch die gesetzlichen Regelungen nicht einfacher. Tarifverträge oder Betriebs-/Dienstvereinbarungen können Abweichungen von bestimmten Arbeitszeitregelungen erlauben. So darf die Arbeitszeit unter bestimmten Bedingungen über zehn Stunden täglich verlängert werden, wenn Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst regelmäßig und erheblich anfallen. Auch die Ruhezeiten können unter bestimmten Umständen angepasst werden, was in der Pflege oder Landwirtschaft von Bedeutung ist. Dennoch muss der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer gewährleistet sein, was in der Praxis oft eine Herausforderung darstellt.
Die Bundesregierung kann durch Rechtsverordnung Ausnahmen zulassen, wenn dies betrieblich erforderlich ist und der Gesundheitsschutz gewährleistet bleibt. In diesem Zusammenhang wird oft der Druck erwähnt, der auf den Arbeitnehmern lastet, welche unter Umständen gezwungen sind, ihre Einwilligung zu geben, um nicht benachteiligt zu werden. Arbeitszeitverlängerungen müssen schriftlich festgehalten werden, und der Arbeitnehmer hat das Recht, diese Einwilligung innerhalb von sechs Monaten zu widerrufen. Ein komplexes Geflecht von Regelungen, das nicht nur für die Arbeitgeber, sondern auch für die Arbeitnehmer von Bedeutung ist.