Heute ist der 21.10.2026 und ich kann euch sagen, die Zeit vergeht wie im Flug! Besonders wenn es um die Altersvorsorge geht. Ab dem 1. Januar 2027 wird sich einiges ändern, und das hat die Selbstständigen unter uns ganz besonders im Blick. Endlich gibt es eine Reform, die auf die Bedürfnisse dieser Gruppe eingeht. Das neue Altersvorsorgedepot wird die Riester-Förderung für Neuverträge ersetzen. Ziemlich aufregend, oder?

Bisher mussten Selbstständige sich oft auf die Riesterförderung über ihren Ehepartner verlassen, was nicht nur kompliziert, sondern auch frustrierend war. Doch die Zeiten ändern sich! Ab 2027 erhalten Selbstständige einen eigenständigen Anspruch auf staatliche Zulagen, unabhängig von ihrem Familienstand. Das bedeutet, dass sie endlich selbstbestimmt für das Alter vorsorgen können. Ein echter Fortschritt!

Ein Blick auf die Details

Das Altersvorsorgedepot startet also offiziell am 1. Januar 2027. Bis zu diesem Datum können Riester-Verträge nur noch bis zum 31. Dezember 2026 neu verkauft werden. Wer bereits einen bestehenden Vertrag hat, kann diesen weiterhin besparen und genießen einen Bestandsschutz. Aber Achtung: Wer ab 2027 einen neuen Vertrag abschließt, der überführt automatisch alle bestehenden Verträge in das neue Recht. Das ist zwar praktisch, aber man sollte sich gut überlegen, ob das wirklich die beste Option ist.

Was die Förderberechtigten angeht, so sind ab 2027 nicht nur Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht förderberechtigt, sondern auch Angestellte, die Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke sind, etwa Ärzte oder Anwälte. Das ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung, um die private Altersvorsorge breiter aufzustellen.

Was bringt das neue Modell?

Die Grundzulage beträgt maximal 540 Euro jährlich. Um diese volle Zulage zu erreichen, müssen mindestens 1.800 Euro jährlich eingezahlt werden. Für jedes kindergeldberechtigte Kind gibt es zusätzlich eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro. Und für die jungen Berufseinsteiger unter 25 Jahren winkt sogar ein einmaliger Bonus von 200 Euro! Das klingt alles recht vielversprechend. Aber lasst uns nicht vergessen, dass eine Einzahlung von mindestens 120 Euro jährlich notwendig ist, um überhaupt von Zulagen profitieren zu können.

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Natürlich ist auch der steuerliche Aspekt nicht zu vernachlässigen. Eigenbeiträge bis zu 1.800 Euro plus Zulagen sind absetzbar. Das kann eine echte Erleichterung sein, besonders für Alleinstehende ohne Kinder, die einen Höchstbetrag von 2.340 Euro geltend machen können. Die Günstigerprüfung wird dafür sorgen, dass nur der Steuervorteil, der über die bereits gewährten Zulagen hinausgeht, zusätzlich ausgezahlt wird. Ein bisschen wie ein Bonus auf die Belohnung, die man ohnehin schon bekommt!

Neue Produkte und ihre Vorteile

Die neuen Altersvorsorgeprodukte bieten eine breite Palette von Möglichkeiten. Egal ob man sich für ein Altersvorsorgedepot ohne Garantie, ein Standarddepot oder ein Garantieprodukt entscheidet – jeder wird etwas Passendes finden. Und die Kosten? Die sind gesetzlich auf 1,0 Prozent pro Jahr für das Standarddepot begrenzt. Das ist doch eine klare Ansage, oder? Und ganz wichtig: Einzelaktien sind nicht erlaubt, um das Risiko für die Sparer zu minimieren. Stattdessen können Fonds bis zur Risikoklasse 5 genutzt werden, bis hin zu ETFs und Euro-Anleihen öffentlicher Emittenten.

Die Auszahlung der Leistungen beginnt frühestens mit 65 Jahren und spätestens mit 70 Jahren. Dabei kann man zwischen einer lebenslangen Leibrente oder einem Auszahlungsplan wählen, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr läuft. Das gibt einem die Freiheit, die man sich wünscht, und damit wird die Altersvorsorge tatsächlich flexibler und anpassungsfähiger.

Die Reform ist ein Schritt in die richtige Richtung, um das Thema Altersvorsorge für Selbstständige und andere Gruppen greifbarer zu machen. Es bleibt spannend, was die nächsten Monate bringen werden, und wie sich die neuen Regelungen tatsächlich auf die Menschen auswirken, die sie betreffen. Ein bisschen Vorfreude auf das, was kommt, kann nicht schaden!