Streit um Altersversorgung: Bremer Staatsgerichtshof bestätigt höhere Entschädigungen für Fraktionsvorsitzende
Heute ist der 3.11.2026 und wir schauen auf ein interessantes Urteil des Bremer Staatsgerichtshofs zurück. Am besagten Tag wurde die Klage von Jan Timke, dem Fraktionschef der „Bürger in Wut“ (BiW), abgewiesen. Timke hatte versucht, höhere Altersentschädigungen für das Bürgerschaftspräsidium und die Fraktionsvorsitzenden als verfassungswidrig erklären zu lassen. Was war da los? Nun, die Bremische Bürgerschaft hatte entschieden, dass parlamentarische Spitzenfunktionäre bei der Altersversorgung besser gestellt werden als ihre Kollegen ohne besondere Funktion. Kaum zu fassen, oder?
Fraktionsvorsitzende können sich später über etwa doppelt so hohe Altersbezüge freuen wie „normale“ Abgeordnete. Der Staatsgerichtshof hat diese Regelung für zulässig gehalten, da er der Meinung ist, dass Fraktionsvorsitzende in Vollzeit arbeiten – was in einem Halbtagsparlament wie der Bürgerschaft schon eine interessante Sichtweise ist. Timke sah das anders und wollte die Regelung im Abgeordnetengesetz streichen. Er nannte die Altersversorgung „Überversorgung“ und stellte fest, dass Funktionsträger nach nur vier Jahren Parlamentsarbeit mehr als 1.000 Euro Pension erhalten können. Im Vergleich dazu benötigt ein normaler Arbeitnehmer dafür 20 bis 30 Jahre! Das sorgt natürlich für ordentlich Diskussionsstoff.
Ein Urteil mit Folgen
Der Direktor der Bremischen Bürgerschaft, Hans-Joachim von Wachter, hat das Urteil begrüßt. Er argumentiert, dass eine doppelt so hohe Entschädigung gerechtfertigt sei, wenn jemand auch doppelt so viel arbeitet. Auch in der Wirtschaft orientiere sich die Altersversorgung am Gehalt – das kann man nur so stehen lassen. Aber wo zieht man die Grenze? Wenn man in der Politik für vier Jahre im Parlament sitzt und dann eine Pension erhält, die viele normale Arbeitnehmer erst nach Jahrzehnten erreichen, ist das ein spannendes Thema.
Um etwas Kontext zu schaffen: Die Regelung zur Abgeordnetenentschädigung in Deutschland hat eine lange Geschichte. Im Deutschen Kaiserreich war es Abgeordneten zunächst untersagt, Diäten zu erhalten. Erst 1906, auf Drängen der SPD, wurde dieses Diätenverbot aufgehoben. Die Weimarer Verfassung garantierte dann eine Abgeordnetenentschädigung, und seit 1949 ist diese im Grundgesetz verankert. Man sieht, das Thema Altersversorgung ist nicht neu und hat sich im Laufe der Zeit immer wieder gewandelt. Ein Blick auf die aktuellen Zahlen zeigt, dass die monatliche Abgeordnetenentschädigung im Bundestag bei 11.833,47 Euro liegt – das ist ein ordentliches Sümmchen, wenn man über Altersversorgung spricht!
Die Unterschiede in den Bundesländern
Die Höhe der Entschädigungen variiert jedoch stark zwischen den Bundesländern. In Bremen etwa liegt die monatliche Entschädigung bei 6.590,27 Euro, während bestimmte Abgeordnete zusätzlich eine Altersversorgungsentschädigung von 1.078,49 Euro erhalten. Im Vergleich dazu gibt es in Bayern rund 10.595 Euro Entschädigung sowie zusätzliche Kostenpauschalen. Hier wird deutlich: Die Regelungen in den Landesparlamenten sind aufgrund unterschiedlicher gesetzlicher Grundlagen nur schwer vergleichbar.
Die Debatte über die Angemessenheit solcher Entschädigungen und Altersversorgungen wird also nicht so schnell enden. Mit jedem Urteil und jedem politischen Beschluss wird klar, dass die Politik – vor allem in Bezug auf die eigene Altersversorgung – immer wieder ins Kreuzfeuer der Kritik gerät. Was bleibt, sind Fragen über Gerechtigkeit, Fairness und die Verantwortung gegenüber den Bürgern. Irgendwie wird das Thema Altersvorsorge immer ein heißes Eisen bleiben, egal wie man es dreht und wendet.
