Umbruch in der Altersvorsorge: Riester-Rente wird durch flexibles Altersvorsorgedepot ersetzt
Heute ist der 24.10.2026 und die Welt der Altersvorsorge steht vor einem enormen Umbruch! Die Riester-Rente, seit 2002 ein fester Bestandteil der privaten Altersvorsorge, wird bald durch ein neues Altersvorsorgedepot ersetzt. Der Bundestag hat am 27. März 2026 die Reform beschlossen, die am 1. Januar 2027 in Kraft treten soll. Dabei wird es spannend, denn die Zukunft der Altersvorsorge könnte sich für viele von uns grundlegend verändern.
Aktuell gibt es etwa 15 Millionen Riester-Verträge, ein Rückgang im Vergleich zu den 16,6 Millionen, die zwischen 2016 und 2018 noch abgeschlossen wurden. Die neuen Altersvorsorgedepots sollen unter anderem Aktien, Fonds und ETFs beinhalten. Und das Beste daran? Staatliche Zulagen werden direkt für diese Kapitalmarktanlagen genutzt, während die alte Riester-Förderung entfällt. Für die, die sich fragen, was sie mit ihrem bestehenden Vertrag tun sollen, gibt es fünf Optionen, die wir uns genauer ansehen sollten.
Was tun mit dem Riester-Vertrag?
- Kündigen: Eine Kündigung ist jederzeit möglich, aber Vorsicht! Die Deutsche Rentenversicherung rät dazu, die finanziellen Folgen vorher genau zu prüfen, denn es können Kosten anfallen und im schlimmsten Fall bleibt nichts vom Guthaben übrig.
- Beibehalten: Bestehende Verträge laufen weiter. Sie werden nicht automatisch gekündigt oder umgewandelt und können weiterhin bespart werden. Die bisherigen Konditionen bleiben erhalten – ein gewisser Bestandsschutz, wenn man so will.
- Modernisieren oder umstellen: Wer möchte, kann freiwillig in das neue Altersvorsorgedepot wechseln, ohne die bisherige Förderung zurückzahlen zu müssen. Hier gibt es die Möglichkeit, zwischen Einzahlungen mit oder ohne Garantien zu wählen!
- Einfrieren: Der Vertrag kann auch beitragsfrei gestellt werden. Das bedeutet, dass das angesparte Kapital erhalten bleibt, aber während dieser Ruhephase keine staatlichen Förderungen mehr fließen.
- Übertragen: Das angesparte Kapital kann in einen anderen Vertrag oder ein neues Depot übertragen werden. Bei Verträgen, die länger als fünf Jahre bestehen, dürfen dafür keine zusätzlichen Gebühren verlangt werden.
Jetzt könnte man sich fragen: Was sind die Vor- und Nachteile dieser Optionen? Die alte Riester-Rente hat ihre Vorteile, wie die Grundzulage von 175 Euro jährlich und Kinderzulagen von bis zu 300 Euro pro Kind. Aber die neuen Altersvorsorgedepots bieten mehr Flexibilität und möglicherweise auch höhere Renditen. Zum Beispiel: Die neue Grundzulage könnte bis zu 540 Euro jährlich betragen, was ganz schön verlockend ist.
Ein Wechsel könnte sich lohnen
Ein Wechsel zu einem Altersvorsorgedepot kann sich besonders dann lohnen, wenn man noch viele Jahre bis zur Rente hat und die laufenden Kosten der alten Verträge hoch sind. Wenn man bedenkt, dass die Kosten für die neuen Produkte bei etwa 0,1 bis 0,2 Prozent pro Jahr liegen können, setzt das ein ganz anderes Zeichen! Bei einem förderunschädlichen Wechsel bleiben zudem die Zulagen erhalten. Wichtig ist, die laufenden Kosten und das Guthaben zu prüfen, bevor man eine Entscheidung trifft.
Für viele könnte es also sinnvoll sein, sich jetzt Gedanken über die eigene Altersvorsorge zu machen. Die Reform zielt darauf ab, flexiblere, kostengünstigere und renditestärkere Produkte anzubieten. Auch die Erweiterung des Kreises der Förderberechtigten, insbesondere für Selbstständige, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Wer sich also bisher von der Riester-Rente nicht angesprochen fühlte, könnte in Zukunft die Möglichkeit haben, von den neuen Modellen zu profitieren.
Ein Blick auf die neuen Produkte zeigt: Künftig wird es auch die Möglichkeit geben, zwischen verschiedenen Formen der Auszahlung zu wählen – sei es eine lebenslange Rente oder ein zeitlich befristeter Auszahlplan. Das gibt viele Optionen und lässt Raum für individuelle Planungen. Wer weiß, vielleicht wird die Altersvorsorge schon bald für viele eine spannende Lebensphase, anstatt einer lästigen Pflicht!
Und das alles beginnt nur noch ein paar Monate – ab dem 1. Januar 2027. Da heißt es, am Ball bleiben!
