Abschaffung des 99,99-Prozent-Teilrententricks: Was Rentner ab 2027 wissen müssen
Heute ist der 20.10.2026 und wir stehen an der Schwelle zu einer bedeutenden Veränderung im Bereich der Altersrente und Krankengeldansprüche. Ab dem 1. Januar 2027 wird der sogenannte 99,99-Prozent-Teilrententrick weitgehend abgeschafft. Dieser Trick ermöglichte es vielen Rentnern, eine fast vollständige Rente zu beziehen, während sie gleichzeitig den Anspruch auf Krankengeld behielten. Doch was bedeutet das konkret für die Betroffenen?
Versicherte können bislang eine Teilrente zwischen 10 und 99,99 Prozent der Vollrente beziehen und dabei weiterhin ihren Krankengeldanspruch genießen. Das klingt zunächst verlockend! Bei einer Vollrente von 2.000 Euro waren es lediglich 20 Cent, die man für diesen Vorteil aufgeben musste. Doch der Bundestag beschloss am 10. Juli 2026 das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das diese Regelung ab 2027 drastisch verändern wird. Wer künftig eine Teilrente von mehr als zwei Dritteln der Vollrente bezieht, also über 66,66 Prozent liegt, verliert den Anspruch auf Krankengeld.
Die neuen Regelungen ab 2027
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bringt einige weitreichende Änderungen mit sich. Ab dem 1. Januar 2027 wird § 50 SGB V angepasst, sodass der Krankengeldanspruch bei einer Teilrente über 66,66 Prozent entfällt. Diese Regelung betrifft nicht nur die 99,99-Prozent-Teilrente, sondern auch alle anderen Teilrenten, die diesen Schwellenwert überschreiten. Es bleibt jedoch der Krankengeldanspruch bestehen, wenn die Teilrente maximal zwei Drittel der Vollrente beträgt. Ein echter Umbruch, der viele Rentner vor Herausforderungen stellen wird.
Besonders wichtig ist es, dass diejenigen, die bisher von der 99,99-Prozent-Teilrente profitiert haben und weiterhin arbeiten, ihre Situation vor dem 1. Januar 2027 prüfen. Optionen gibt es einige: Man könnte die Teilrente auf höchstens zwei Drittel senken, um den Krankengeldanspruch zu sichern. Alternativ könnte man auch in die Vollrente wechseln und auf den Krankengeldanspruch verzichten. Oder man behält einfach die bestehende Teilrente bei, ohne zu bedenken, dass der Anspruch auf Krankengeld wegfällt. Hierbei muss jeder individuell auf seine Situation schauen – Rentenhöhe, Einkommen aus der Arbeit, Gesundheitszustand und langfristige Planung spielen eine entscheidende Rolle.
Die Auswirkungen auf pflegende Rentner
Interessant ist auch, wie sich diese Änderungen auf pflegende Rentner auswirken. Bisher konnten sie durch den Bezug einer Teilrente von 99,99 Prozent weiterhin Rentenansprüche aus der Pflege von Angehörigen erwerben. Doch auch hier wird es ab 2027 eng. Ein Referentenentwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz, das diese Möglichkeit ebenfalls abschaffen soll, steht in den Startlöchern. Das bedeutet für viele, dass sie sich um Alternativen kümmern müssen, um ihre finanziellen Ansprüche zu sichern.
Insgesamt steht die Bundesregierung hinter diesen Veränderungen und erwartet Einsparungen von rund 30 Millionen Euro jährlich. Ein harter Schnitt für viele, die sich vielleicht auf den bisherigen Status quo verlassen haben. Ob das tatsächlich die richtige Entscheidung ist, werden die kommenden Jahre zeigen. Fakt ist, dass jeder, der seine Teilrente ändern möchte, den Antrag spätestens am 31. Dezember 2026 bei der Deutschen Rentenversicherung einreichen muss. Ein rechtzeitiger Schritt ist also gefragt!
