Frühzeitige Rente: Abschläge und Ausgleichsmöglichkeiten für Versicherte im Fokus
Heute ist der 20.10.2026. Der Ruhestand, das klingt nach Freiheit, nach Reisen, nach Zeit für die Dinge, die man wirklich liebt. Aber, wer vorzeitig in Rente gehen möchte, der sollte die finanziellen Aspekte nicht aus den Augen verlieren. Denn eins ist sicher: Wer früher aufhört zu arbeiten, muss mit Abschlägen rechnen. Das sind 0,3 Prozent der erworbenen Rentenansprüche pro Monat, den man vorzeitig in Anspruch nimmt. Krass, oder? Besonders wenn man bedenkt, dass langjährig Versicherte in Deutschland frühestens mit 63 Jahren in die Altersrente gehen können. Bei den ab 1964 Geborenen sieht’s noch strenger aus – die Regelaltersgrenze liegt bei 67 Jahren. Das bedeutet für diese Generation, dass man bis zu 48 Monate vorziehen kann, was maximale 14,4 Prozent an Abschlägen nach sich zieht. Da kann einem schon mal der Schweiß auf der Stirn stehen.
Aber es gibt Lichtblicke! Eine geplante Reform könnte den Rentenbeginn auf maximal 36 Monate Vorziehung beschränken, wodurch die Abschläge sich auf 10,8 Prozent reduzieren würden. Der Abschlagssatz von 0,3 Prozent bleibt jedoch unverändert. Um die finanziellen Einbußen auszugleichen, können Versicherte freiwillige Sonderzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung leisten. Dazu muss man allerdings mit dem Formular V0210 eine gesonderte Rentenauskunft bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Und das geht sogar online! Diese Rentenauskunft zeigt einem dann, wie viel Rente man zum gewünschten Zeitpunkt erwarten kann, wie hoch die Abschläge sind und was der maximal mögliche Ausgleichsbeitrag wäre. Aber Achtung: Die Beträge sind nur drei Monate gültig. Innerhalb dieser Frist muss der gewünschte Betrag überwiesen werden.
Die Zahlen sprechen für sich
Ein Beispiel: Bei einer Standardrente mit 45 Entgeltpunkten und etwa 1.913 Euro Monatsrente könnte man bei 48 Monaten Vorziehung bis zu 7,57 Rentenpunkte ausgleichen. Das klingt gut, aber dafür wären bis zu 73.141 Euro nötig – nicht gerade ein Taschengeld. Bei 36 Monaten wären es maximal 5,45 Rentenpunkte, was rund 52.658 Euro kosten würde. Bei den meisten Versicherten schaut die Realität leider anders aus: Laut Rentenberatern zahlen die meisten nicht den maximal möglichen Betrag. Und das kann man auch verstehen!
Eine gute Nachricht für alle Sparfüchse: Altersvorsorgeaufwendungen sind jährlich bis zu 30.800 Euro steuerlich absetzbar. Das macht es klug, die Sonderzahlungen auf die steuerlich förderfähige Höhe zu begrenzen und über mehrere Jahre zu verteilen. Das bedeutet weniger Stress auf einmal und mehr Planungssicherheit für die eigene Altersvorsorge. Und für jedes weitere Zahlungsjahr ist ein neuer Antrag erforderlich. Wer einmal Sonderzahlungen geleistet hat, muss übrigens nicht sofort auch vorzeitig in Rente gehen. Die einbezahlten Beträge erhöhen dann einfach die spätere Rente.
Prüfen, prüfen, prüfen!
Bevor man sich in das Abenteuer der Sonderzahlungen stürzt, gibt’s ein paar Punkte, die man unbedingt beachten sollte. Die eigene Lebenserwartung spielt eine große Rolle. Berechnungen zeigen, dass sich der Ausgleich nach 17,5 Jahren Rentenbezug für gesetzlich Krankenversicherte und nach etwa 14 Jahren für Privatversicherte rechnen kann. Vertrauen in das Rentensystem ist ebenfalls wichtig. Wer da Zweifel hat, sollte sich vielleicht lieber zurückhalten. Und vor allem: Der aktuelle Geldbedarf muss auch stimmen! Wenn man Rücklagen für eine Weltreise oder einen altersgerechten Umbau braucht, sollte man das Geld vielleicht nicht in die Rentenversicherung stecken. Schließlich kann es auch sein, dass man selbst voraussichtlich gewinnbringender anlegen kann, als zusätzliche Rentenpunkte zu kaufen.
Und mal ganz ehrlich, im Vergleich zu einer privaten Rentenversicherung kann der Kauf zusätzlicher Rentenpunkte schnell rentabel sein. Denn bei einer privaten Versicherung sieht man die Vorteile oft erst nach etwa 30 Jahren Rentenzahlung. Der Preis eines Rentenpunkts richtet sich dabei nach dem durchschnittlichen Bruttoentgelt aller Versicherten und dem Beitragssatz zur Rentenversicherung, der im Jahr 2026 bei 18,6 Prozent liegt. Steigende Löhne wirken sich also auch auf die Kosten für den Ausgleich von Rentenabschlägen aus.
Für all jene, die sich in der Materie nicht so gut auskennen, bietet die Deutsche Rentenversicherung individuelle Beratungen an. Egal ob in den Auskunfts- und Beratungsstellen oder über die kostenlose Servicenummer 0800 1000 4800. Das ist ein echter Vorteil, um alles ganz genau durchzudenken und keine wichtigen Details zu übersehen.
