Die Zeit vergeht, und bevor man sich versieht, steht der Rentenbeginn vor der Tür. Gerade in den letzten Monaten vor dem Eintritt in den Ruhestand gibt es einige wichtige Details, die man beachten sollte. Eine entscheidende Veränderung steht nämlich bevor: Ab dem 1. Januar 2027 wird die Hochrechnung des Arbeitsentgelts für Rentenantragsteller automatisch erfolgen. Das SGB-VI-Anpassungsgesetz bringt damit einen frischen Wind in die Welt der Altersvorsorge. Aber was bedeutet das konkret für dich?

Bis Ende 2026 müssen Rentenantragsteller selbst entscheiden, ob ihr Arbeitsentgelt bis zum Rentenbeginn hochgerechnet werden soll. Das klingt kompliziert, ist aber ganz einfach: Die Hochrechnung basiert auf den letzten zwölf abgerechneten Monaten. Damit wird die Rentenzahlung pünktlich ermöglicht – aber nicht ohne Fallstricke. Wenn du zustimmst, kann es sein, dass noch ausstehende Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld oder Boni nicht berücksichtigt werden. Das bedeutet konkret, deine monatliche Rente könnte dauerhaft um einige Euro niedriger ausfallen. Rechtsanwalt Peter Knöppel hat bereits darauf hingewiesen, dass bestandskräftige Rentenbescheide bindend sind und eine nachträgliche Korrektur des hochgerechneten Entgelts nicht möglich ist. Ein bisschen wie ein Spiel mit dem Feuer, nicht wahr?

Die neuen Regelungen ab 2027

Mit der Neuregelung ab 2027 wird es einfacher: Die automatische Hochrechnung entfällt die Wahlmöglichkeit – die Rentenversicherung wird die Entgelte künftig selbst hochrechnen. Das soll nicht nur den Verwaltungsaufwand reduzieren, sondern auch dafür sorgen, dass die Rente pünktlich ausgezahlt wird. Schön, oder? Ein weiterer Vorteil: Sollte dein tatsächliches Einkommen vor Rentenbeginn höher sein als das hochgerechnete, wird die Rente automatisch angepasst. Und keine Sorge – eine nachträgliche Kürzung ist nicht vorgesehen, wenn das tatsächliche Einkommen niedriger ausfällt. Das bringt ein bisschen Planungssicherheit in die Sache.

Wenn du aber bis Ende 2026 in Rente gehen möchtest, lohnt sich ein Blick in die letzten Monate vor dem Rentenbeginn. Es gibt die Möglichkeit, die letzten drei Monate vor Rentenbeginn auf Grundlage früherer Einkommen hochzurechnen. Wenn du also erwartest, dass dein Einkommen in dieser Zeit höher ausfällt – zum Beispiel durch Sonderzahlungen oder einen höheren Gehalt – könnte es ratsam sein, auf die Hochrechnung zu verzichten. Klar, das bedeutet eine längere Bearbeitungszeit, aber vielleicht lohnt sich das für dich. Am Ende des Tages zählt schließlich jeder Euro!

Die Bedeutung für Bestandsrentner

Eine wesentliche Frage bleibt: Wie sieht es für bereits laufende Renten aus? Die gute Nachricht ist, dass die Neuregelung für Bestandsrentner keine Änderungen mit sich bringt. Deine reguläre Rentenanpassung zum 1. Juli bleibt bestehen. Das Bundessozialgericht hat zudem am 27. November 2025 bestätigt, dass die Rechtslage bis Ende 2026 relevant bleibt, aber ab 2027 an praktischer Bedeutung verlieren wird. Das betrifft vor allem jene, die neu in Altersrente gehen und in den letzten Monaten vor Rentenbeginn noch Sonderzahlungen erhalten. Ein bisschen wie ein Glücksrad – die richtige Entscheidung kann dir ein kleines finanzielles Polster verschaffen.

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Online-Rechner der Deutschen Rentenversicherung

Um dir die Planung zu erleichtern, bietet die Deutsche Rentenversicherung eine Vielzahl von Online-Rechnern an. Ob du nun den Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner nutzen möchtest, um den frühestmöglichen Rentenbeginn zu ermitteln, oder den Rentenschätzer, um zu sehen, wie sich bestimmte Änderungen auf deine Rente auswirken – die Möglichkeiten sind vielfältig. Auch der Hinzuverdienstrechner kann dir wertvolle Hinweise geben, wie viel du zusätzlich verdienen kannst, ohne dass es auf deine Rente angerechnet wird. Einfach genial, oder? Aber vergiss nicht, JavaScript und Cookies zu aktivieren, sonst wird das nix!

Mit diesen Informationen im Hinterkopf bist du bestens gerüstet, um deine Rentenplanung aktiv anzugehen. Es ist wichtig, sich frühzeitig mit den Details auseinanderzusetzen und die eigenen Optionen zu prüfen. Und ganz ehrlich, ein bisschen Vorfreude auf den Ruhestand kann nicht schaden – die Zeit im eigenen Tempo zu genießen, ist schließlich das beste Geschenk, das du dir selbst machen kannst!