Debatte um die „Rente mit 63“: Änderungen bei Kindererziehungs- und Pflegezeiten in Sicht
Heute ist der 25.10.2026 und während viele von uns über die Rente nachdenken, wird die Diskussion um die Altersvorsorge so lebendig wie ein frisch gebrühter Kaffee am Morgen. Die „Rente mit 63“, die offiziell als Altersrente für besonders langjährig Versicherte bekannt ist, könnte sich in Zukunft verändern. Es gibt Überlegungen innerhalb der CDU/CSU, die Bedingungen für diese Rentenform strenger zu gestalten. Ein Gedanke, der einem die Kaffeetasse fast aus der Hand gleiten lässt!
Derzeit sind 45 Versicherungsjahre und das Erreichen einer bestimmten Altersgrenze notwendig, um in den Genuss der abschlagsfreien Rente zu kommen. Dabei zählen nicht nur die klassischen Beschäftigungszeiten, sondern auch Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten für Angehörige und sogar Zeiten, in denen man Krankengeld oder Arbeitslosengeld bezogen hat. Ein ganz schöner Strauß an Möglichkeiten, der jedoch bald auf den Prüfstand gestellt werden könnte. Besonders betroffen von den möglichen Änderungen wären vor allem Frauen, die oft ihre Erwerbstätigkeit wegen Kindererziehung oder Pflege unterbrechen. Hier wird es spannend, denn eine mögliche Einschränkung könnte dazu führen, dass viele nur knapp die 45 Jahre erreichen. Das gibt einem schon zu denken, oder?
Die Pläne der Union
In den Reihen der Union gibt es unterschiedliche Meinungen darüber, wie mit den Kindererziehungs- und Pflegezeiten umgegangen werden sollte. Einige Stimmen fordern, dass diese Zeiten künftig nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr für die 45 Jahre zählen dürfen. Wer genau hinsieht, erkennt schnell, dass der Teufel im Detail steckt. Ein Beispiel verdeutlicht das Ganze: Eine Versicherte hat 41 Beschäftigungsjahre und vier Pflegejahre. Nach geltendem Recht könnte sie damit die 45 Jahre erreichen. Wenn jedoch die Pflegejahre nicht mehr angerechnet werden, bleibt sie mit ihren 41 Jahren auf der Strecke. Und das könnte für viele eine herbe Enttäuschung sein.
Die Debatte um die „Rente mit 63“ ist also alles andere als entschieden. Über all dem schwebt die Frage: Wie wird sich das auf die Rentenplanung der Menschen auswirken? Insbesondere für ab 1964 Geborene wird es knifflig, denn die Altersgrenze für die abschlagsfreie Rente liegt hier bei 65 Jahren. Wer also beispielsweise mit 65 in Rente gehen möchte, muss sicherstellen, dass er die 45 Jahre erreicht. Ansonsten bleibt nur die Altersrente für langjährig Versicherte mit Abschlägen – und das kann ganz schön ins Geld gehen. Die Abschläge summieren sich schnell und können eine Bruttorente von 1.600 Euro auf 1.484,80 Euro reduzieren. Das ist nicht ohne!
Kindererziehungszeiten in der Diskussion
Ein weiteres spannendes Thema sind die Kindererziehungszeiten. Für Kinder, die ab dem 1. Januar 1992 geboren wurden, werden bis zu 36 Monate angerechnet. Vor 1992 geborene Kinder bringen nur 30 Monate. Das klingt jetzt zwar nicht nach viel, aber wenn man bedenkt, dass diese Zeiten zur Erfüllung der 45 Jahre beitragen könnten, wird der Zusammenhang klar. Ab 2027 wird sogar für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, auch die Anrechnung auf 36 Monate angehoben – die sogenannte „Mütterrente III“. Das bedeutet für viele eine zusätzliche finanzielle Entlastung, auch wenn die Auszahlung erst 2028 beginnt.
Ein bisschen kompliziert ist die Zuordnung der Erziehungszeiten. Grundsätzlich erhält nur ein Elternteil die Kindererziehungszeit, und zwar derjenige, der das Kind überwiegend erzieht. Bei gemeinsamen Erziehenden kann durch eine Erklärung geregelt werden, wem die Zeit zugeordnet wird. Das klingt alles recht bürokratisch, aber es kann einen großen Unterschied in der Rentenhöhe machen. Pro Erziehungsjahr wird ungefähr ein Entgeltpunkt gutgeschrieben, was sich schnell zu einer spürbaren Erhöhung der monatlichen Rente summieren kann.
Die Auswirkungen auf die Rentenansprüche
Die Kindererziehungszeiten können sich also enorm auf die Rente auswirken. Sie werden wie Pflichtbeiträge behandelt und können die Rentenhöhe steigern, als wären Beiträge auf Grundlage des Durchschnittsverdienstes gezahlt worden. Wenn das Kind also vor 1992 geboren wurde, bringt das für 30 Monate immerhin einen zusätzlichen Betrag von rund 42 Euro monatlicher Bruttorente je Entgeltpunkt! Das sind schnell mal 125 Euro zusätzliche Rente pro Monat, wenn man drei Jahre anrechnen kann. Ein echter Gewinn!
Doch nicht nur für Mütter, auch Väter, die sich um die Erziehung kümmern, können von diesen Regelungen profitieren. Das gilt auch für Pflegeeltern und Großeltern, die dauerhaft für ein Kind sorgen. Die Zeiten können unter Umständen sogar dazu beitragen, einen Rentenanspruch zu erreichen, obwohl man selbst nie Beiträge gezahlt hat. Wenn das kein Grund ist, sich mit den eigenen Rentenansprüchen auseinanderzusetzen!
Die Bundesregierung hat bereits angedeutet, dass sie die Empfehlungen der Alterssicherungskommission in einer umfassenden Rentenreform berücksichtigen wird. Doch wann die neuen Regeln tatsächlich in Kraft treten, bleibt ungewiss. Bis dahin sollten Versicherte ihr Rentenkonto unbedingt prüfen lassen. Gerade bei längeren Kindererziehungs-, Pflege- oder Krankheitszeiten kann es sinnvoll sein, sich von der Deutschen Rentenversicherung beraten zu lassen.
Fehlende Zeiten können oft im Rahmen einer Kontenklärung ergänzt werden. Es ist also nie zu spät, sich um seine Rentenansprüche zu kümmern, vor allem wenn man plant, in naher Zukunft in den Ruhestand zu gehen.
