Heute ist der 21.10.2026, und die Welt der Altersvorsorge ist in Bewegung. Viele Rentenantragsteller stehen vor einer wichtigen Entscheidung: Soll das Arbeitsentgelt bis zum Rentenbeginn hochgerechnet werden? Diese Frage wird insbesondere ab dem 1. Januar 2027 durch das neue SGB-VI-Anpassungsgesetz eine andere Dimension bekommen. Aber bevor wir uns darüber auslassen, was da auf uns zukommt, schauen wir uns die aktuelle Situation an. Denn bis Ende 2026 müssen Rentenantragsteller aktiv entscheiden, ob sie eine Hochrechnung wünschen oder nicht. Idealerweise sollte der Antrag drei Monate vor dem Rentenbeginn gestellt werden, um alles rechtzeitig und ohne Komplikationen über die Bühne zu bringen.

Stimmt man der Hochrechnung zu, wird anhand der letzten zwölf abgerechneten Monate ein fiktives Entgelt für die verbleibende Zeit berechnet. Das klingt alles ganz gut, doch es gibt einen Haken: Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld sowie Boni könnten dabei auf der Strecke bleiben. Das kann langfristig die Rente schmälern. Wer die Hochrechnung ablehnt, muss auf die tatsächlichen Entgeltmeldungen des Arbeitgebers warten, was den Rentenbescheid verzögern kann. Der Vorteil? Die Rente wird dann rückwirkend gezahlt. Aber was, wenn die Hochrechnung zu niedrig war? Das Bundessozialgericht hat bereits 2025 klargestellt, dass eine nachträgliche Korrektur des hochgerechneten Entgelts nicht möglich ist. Das heißt, haben Sie einmal zugestimmt, bleibt es dabei – selbst wenn Ihr tatsächliches Einkommen höher war.

Nachträgliche Rentenkürzungen? Nicht mehr!

Das Urteil des Bundessozialgerichts vom 27. November 2025, Aktenzeichen B 5 R 6/24 R, hat für viele Rentner eine enorme Bedeutung. Es stellt klar, dass nachträgliche Rentenkürzungen unzulässig sind, wenn man der Hochrechnung zugestimmt hat. Ein konkreter Fall, der das verdeutlicht: Ein Antragsteller hatte 2016 eine Altersrente beantragt und stimmte der Hochrechnung zu. Nachdem der Arbeitgeber abweichende Entgelte meldete, wurde die Rente zunächst niedriger festgesetzt. Doch die Gerichte gaben dem Kläger recht und stellten fest, dass eine nachträgliche Kürzung nicht rechtens ist. Das bedeutet, dass abweichende Meldungen seitens des Arbeitgebers unberücksichtigt bleiben. Ein echter Lichtblick für all jene, die sich Sorgen um ihre Altersvorsorge machen!

Die Neuerung, die ab 2027 kommt, ist eine automatische Hochrechnung. Das bedeutet, dass künftig keine aktive Zustimmung mehr nötig ist. Höhere Einkünfte vor Rentenbeginn werden dann automatisch nachträglich berücksichtigt, während eine Kürzung der Rente bei niedrigeren Einkünften ausgeschlossen bleibt. Das Ziel? Bürokratie abbauen, pünktliche Zahlungen ermöglichen und in vielen Fällen sogar die Renten erhöhen. Klingt doch nach einer Win-Win-Situation!

Tools zur Rentenberechnung

Um sich auf den Rentenbeginn vorzubereiten und die eigene Rente besser zu planen, hat die Deutsche Rentenversicherung einige nützliche Online-Rechner im Angebot. Mit dem Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner finden Sie schnell heraus, wann Sie frühestens in Rente gehen können und wie hoch Ihre Rente voraussichtlich ausfällt. Der Rentenschätzer hilft Ihnen zudem, die Bruttorente zu berechnen und zeigt, wie sich verschiedene Faktoren auf die Rentenhöhe auswirken können – eine praktische Möglichkeit, um sich ein Bild von der eigenen finanziellen Zukunft zu machen.

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Und es gibt noch mehr: Der Barwertrechner zeigt, wie viel Ihre zukünftige Rente heute wert ist, und der Hinzuverdienstrechner ermittelt, wie viel Sie neben Ihrer Rente dazuverdienen dürfen. Diese Tools sind eine echte Unterstützung, um die eigene Altersvorsorge besser im Griff zu haben – und die Nutzung ist einfach, man benötigt lediglich JavaScript und Cookies.

Also, ob Sie nun vor der Entscheidung stehen, ob Sie Ihr Arbeitsentgelt hochrechnen lassen oder sich einfach nur über Ihre Rentenansprüche informieren möchten, es gibt viele Möglichkeiten, die Rentenplanung zu optimieren. Nutzen Sie die Angebote und bleiben Sie informiert – Ihre Rente ist es wert!