Mütterrente III: Mehr Geld für zehn Millionen Rentner durch einheitliche Kindererziehungszeiten
Die Nachricht schlägt ein wie ein Blitz aus heiterem Himmel! Rund zehn Millionen Rentnerinnen und Rentner dürfen sich auf mehr Geld freuen. Das ist doch mal ein Grund zur Freude, oder? Die Grundlage dafür ist die neu beschlossene „Mütterrente III“, die die bisherigen Unterschiede bei der Anrechnung von Kindererziehungszeiten aufräumt. Ein echter Schritt in die richtige Richtung!
Bisher war es so: Wer Kinder vor 1992 zur Welt gebracht hat, bekam höchstens 30 Monate Kindererziehungszeit angerechnet. Für alle, die nach 1992 Eltern wurden, waren es 36 Monate. Künftig sollen für alle Kinder jedoch einheitlich 36 Monate berücksichtigt werden. Das bedeutet für betroffene Rentnerinnen und Rentner pro Kind sechs zusätzliche Monate. Und das hat nicht nur Einfluss auf die Rentenhöhe – es erhöht die monatliche Rente dauerhaft! Bei einem aktuellen Rentenwert von 42,52 Euro bringt ein halber Rentenpunkt monatlich 21,26 Euro brutto mehr.
Die Details im Überblick
Um das Ganze etwas greifbarer zu machen: Wer ein Kind hat, kann mit einer Nachzahlung von mindestens 255,12 Euro brutto rechnen. Bei zwei Kindern sind es schon 510,24 Euro, drei Kinder bringen 765,36 Euro und vier Kinder sogar 1.020,48 Euro brutto. Das sind doch mal Summen, die einen überraschen können! Allerdings – und das ist wichtig zu wissen – wer erst im Juli 2027 in Rente geht, erhält nur die Hälfte der Nachzahlung. Und wer dann erst 2028 in Rente geht, bekommt für 2027 gar nichts, nur die höhere Rente ab Rentenbeginn.
Ein Blick auf die Zahlen lässt einen aufhorchen: Von der Nachzahlung können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen werden. Bei einem angenommenen Beitragssatz von 12,35 Prozent bleiben von den 255,12 Euro also rund 224 Euro netto übrig. Es könnte also sein, dass je nach persönlicher Situation noch Einkommensteuer dazukommt. Man sollte sich also nicht zu früh freuen…
Der Anspruch und die Umsetzung
Der Anspruch auf die höhere Rente entsteht bereits zum 1. Januar 2027. Die Nachzahlung für das Jahr wird allerdings erst 2028 rückwirkend ausgezahlt. Das hat seine Gründe: Die Deutsche Rentenversicherung steht vor der Herausforderung, über zehn Millionen Rentenkonten neu zu berechnen und ihre IT-Systeme entsprechend anzupassen. Eine Mammutaufgabe!
Doch was bedeutet das konkret für die Rentnerinnen und Rentner? Nun, ab 2028 wird auch die monatliche Rente entsprechend erhöht. Das ist der Lichtblick! Die Kindererziehungszeiten werden als Pflichtbeiträge angerechnet und können so sogar einen Rentenanspruch begründen, auch wenn keine eigenen Beiträge gezahlt wurden.
Wer profitiert? Und wie funktioniert das?
Wenn wir über Kindererziehungszeiten sprechen, sollte man wissen, dass diese Zeiten grundsätzlich im Rahmen einer Kontenklärung beantragt werden. Dabei können bis zu 10 Jahre Kinderberücksichtigungszeiten angerechnet werden. Aber Achtung: Erziehungszeiten können nur einem Elternteil zugeordnet werden. In der Regel erhält die Mutter diese Zeiten, es sei denn, es gibt eine gemeinsame Erklärung zwischen den Eltern. Kompliziert? Ja, irgendwie schon!
Die Kindererziehungszeit beginnt mit dem Kalendermonat nach der Geburt. Für Kinder vor 1992 sind bis zu 30 Monate anrechenbar, für spätere Geburten bis zu 36 Monate. Und wenn Zwillingen oder weiteren Geburten während der Erziehungszeit auf den Tisch kommen, können sich die anrechenbaren Zeiten sogar verlängern. Ein echter Bonus für die Eltern!
Am Ende des Tages zeigt sich: Die neuen Regelungen bringen endlich mehr Gerechtigkeit in die Rentenberechnung. Das ist nicht nur ein Schritt in die richtige Richtung, sondern auch ein Zeichen der Wertschätzung für all die Mühen, die Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder auf sich nehmen. Und das, meine lieben Leserinnen und Leser, ist doch wirklich eine schöne Nachricht für die kommenden Jahre!
