In der heutigen Zeit, in der der Klimawandel immer drängender wird, stehen viele Eigentümer vor der Frage: Wie heizen wir in Zukunft? Das neue Heizungsgesetz, das kürzlich von der Bundesregierung vorgestellt wurde, sorgt für rege Diskussionen – und nicht immer für Begeisterung. Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat das Gesetz als eines der „handwerklich schwächsten und praxisfernsten Vorhaben“ der letzten Jahre bezeichnet. Das lässt aufhorchen! Lutz Goebel, der Chef des NKR, bemängelt, dass der Gesetzestext in weiten Teilen kaum verständlich ist und die betroffenen Bürger vor enorme Herausforderungen stellt. Komisch, oder? Gerade in Zeiten, in denen Klarheit und Verständlichkeit so wichtig sind, wird hier eine solche Hürde aufgebaut.

Die Heizungs-Fachverbände stimmen dem NKR zu und sehen ebenfalls massive Probleme bei der Umsetzung. Das Gesetz könnte zu einer zusätzlichen Bürokratie führen und damit nicht nur die Eigentümer, sondern auch die Mieter belasten. Insbesondere bei den Nebenkosten für den Einbau fossiler Heizungen rechnet man mit hohen Beratungskosten. Die Forderung von Goebel an den Bundestag, den Entwurf gründlich zu überarbeiten und die Vorschläge der Fachverbände ernsthaft zu prüfen, ist ein klarer Appell, der nicht ignoriert werden sollte.

Der neue Gesetzentwurf im Detail

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes wurde im Kabinett beschlossen und ersetzt das alte Gebäudeenergiegesetz. Ziel ist es, eine technologieoffene und praxistaugliche Gebäudemodernisierung zu ermöglichen. Bundesbauministerin Verena Hubertz hebt hervor, dass das Gesetz Planungssicherheit für die Branche schaffen soll. Doch hier kommt der Haken: Die Vorgabe, dass bei neuen Heizungen in der Regel mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie eingesetzt werden müssen, entfällt. Eigentümer können jetzt selbst entscheiden, welche Heizungsart sie installieren möchten – von Wärmepumpen bis hin zu Gas- und Ölheizungen. Das klingt nach mehr Freiheit, aber bedeutet es auch mehr Verantwortung?

Für Mieterinnen und Mieter gibt es immerhin einen Lichtblick: Sie werden vor überhöhten Nebenkosten durch unwirtschaftliche Heizungen geschützt. Ab 2029 soll ein zunehmender Anteil CO2-neutraler Brennstoffe zum Einsatz kommen. In einem weiteren Schritt wird eine moderate Grüngas- oder Grünölquote eingeführt, um die Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich zu senken. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber ob das ausreicht, um die Klimaziele zu erreichen, bleibt fraglich.

Ausblick auf die kommenden Fristen

Für alle, die jetzt denken, sie könnten einfach abwarten: Ab Anfang 2024 dürfen neue Heizungen mit fossilen Brennstoffen eingebaut werden – bis die Wärmeplanung greift. Die Fristen für den Einbau sind klar: In Städten mit über 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2026, in kleineren Städten bis zum 30. Juni 2028. Verbindliche Beratungen sind erforderlich, um Eigentümer über wirtschaftliche Risiken durch steigende CO2-Preise aufzuklären. Und die Umstellung auf nachhaltige Energien? Ab 2029 müssen Gas- oder Ölheizungen, die nicht an ein Wärme- oder Wasserstoffnetz angeschlossen werden können, schrittweise auf Biomasse oder Wasserstoff umsteigen.

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Einige Übergangsfristen und Härtefälle erlauben es, neue Öl- und Gasheizungen ohne die 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien einzubauen. Das klingt nach einer gewissen Flexibilität, aber wie lange wird das gutgehen? Die Bundesregierung plant bereits eine Evaluation des Gesetzes im Jahr 2030. Vielleicht wird dann klarer, ob die geplanten Maßnahmen tatsächlich zu einer nachhaltigen Veränderung führen.