Der Gedanke an die Rente schwirrt vielen von uns im Kopf herum. Menschen verbringen den Großteil ihres Lebens mit Arbeiten – und irgendwann kommt der Zeitpunkt, an dem man sich auf die wohlverdiente Ruhezeit freut. Doch wann genau kann man sich zurücklehnen und die Füße hochlegen? Das hängt von verschiedenen Faktoren ab, die hier einmal näher beleuchtet werden sollen.

Die Deutsche Rentenversicherung hat klare Regeln aufgestellt, die den Zugang zur Altersrente bestimmen. Zunächst einmal gibt es zwei Hauptkategorien: die langjährig Versicherten, die mindestens 35 Beitragsjahre vorweisen können, und die besonders langjährig Versicherten mit 45 Beitragsjahren. Für Letztere gibt es einen besonderen Vorteil: Sie dürfen zwei Jahre früher in Rente gehen. Für die Jahrgänge, die 1964 oder später geboren wurden, liegt die reguläre Altersgrenze bei 67 Jahren, während besonders langjährig Versicherte bereits mit 65 Jahren in Rente gehen dürfen.

Die Feinheiten der Rentenarten

Doch nicht nur die Anzahl der Versicherungsjahre spielt eine Rolle. Auch das Geburtsjahr hat Auswirkungen auf das Renteneintrittsalter. Während Personen, die zwischen 1953 und 1963 geboren wurden, zwischen 63 und 65 Jahren in Rente gehen können, müssen langjährig Versicherte, die mit 63 Jahren in den Ruhestand möchten, Abschläge von 0,3 Prozent pro Monat in Kauf nehmen – maximal also 10,8 Prozent. Ein bisschen wie ein schleichender Verlust, der einem das Lächeln rauben kann, oder? Und für schwerbehinderte Menschen gelten ähnliche Regelungen: Sie können ab 62 Jahren in Rente gehen, allerdings ebenfalls mit Abschlägen.

Die Liste der anrechenbaren Zeiten ist ebenfalls lang. Beschäftigungs- und selbständige Tätigkeiten, Krankengeld, Arbeitslosengeld und sogar Kindererziehungszeiten zählen dazu. Das klingt auf den ersten Blick vielleicht ein wenig kompliziert, aber keine Sorge – bei der Deutschen Rentenversicherung gibt es viele Hilfestellungen, um herauszufinden, welche Zeiten angerechnet werden können. Auch für Minijobs gibt es anteilige Berücksichtigung.

Abschläge und Hinzuverdienstgrenzen

Und dann sind da noch die Hinzuverdienstgrenzen! Ab 2023 gibt es keine Obergrenze mehr, wenn man eine vorgezogene Altersrente in Anspruch nimmt. Das ist eine erfreuliche Nachricht für all jene, die sich noch etwas dazuverdienen möchten und gleichzeitig in den Ruhestand gehen. Außerdem sollte der Antrag auf Rente idealerweise drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn gestellt werden, damit alles reibungslos abläuft.

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Für die Jahrgänge, die 1962 geboren wurden, gibt es die Möglichkeit, die abschlagsfreie Altersrente ab 64 Jahren und 8 Monaten zu erhalten. Das klingt ja fast wie ein kleiner Lichtblick am Horizont! Und auch der aktuelle Rentenwert hat sich erhöht: von 40,79 € auf 42,52 € pro Entgeltpunkt. Damit steigen die Renten für viele, die 45 Jahre lang gearbeitet haben, um satte 77,85 € auf monatlich 1.913,40 € brutto. Das ist doch eine schöne Belohnung für all die Mühen, die man sich gemacht hat.

Die Altersrente ist die häufigste Rentenart und bietet viele Möglichkeiten. Es ist wichtig, sich frühzeitig mit den eigenen Ansprüchen auseinanderzusetzen und sich gut zu informieren. Denn schließlich geht es um die eigene Zukunft – und die will man ja gut planen. Letztlich soll die Rente ein wohlverdienter Lebensabschnitt sein, in dem man die Freiheit genießen kann, die man sich über die Jahre erarbeitet hat.