Heute ist der 12.05.2026, und es gibt Neuigkeiten aus der Welt der Rente, die für viele von uns von Bedeutung sind. In letzter Zeit hat sich so einiges in der Altersvorsorge getan, vor allem was den frühen Ruhestand betrifft. Früher war die „Rente mit 63“ ein beliebtes Thema, doch die Zeiten haben sich geändert. Tatsächlich existiert diese Regelung nicht mehr. Die Abschlagsfreiheit, die viele erhofft haben, gehört der Vergangenheit an.
Aktuell können Personen mit 45 Versicherungsjahren frühestens mit 64 Jahren und 6 Monaten ohne Abschläge in Rente gehen. Ein kleiner Lichtblick für die Jahrgänge vor 1964, denn für sie beginnt die Frührente nun ab dem vollendeten 65. Lebensjahr. Diese Entwicklung könnte bei vielen Menschen, die auf den Ruhestand hinarbeiten, gemischte Gefühle hervorrufen. Der offizielle Begriff für das, was früher als „Rente mit 63“ bekannt war, lautet jetzt „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“.
Die Voraussetzungen im Detail
Um tatsächlich in den Genuss einer abschlagsfreien Rente zu kommen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die 45 Versicherungsjahre setzen sich aus verschiedenen Zeiten zusammen. Dazu zählen Pflichtbeiträge aus Beschäftigung oder Selbstständigkeit, sowie Beiträge aus Minijobs, wenn der Arbeitgeber nur anteilig einzahlt. Auch Kindererziehungszeiten bis zum 10. Geburtstag der Kinder und Zeiten der Pflege, Wehr- und Zivildienst zählen dazu. Wer also in der Vergangenheit Kinder großgezogen oder Angehörige gepflegt hat, kann darauf hoffen, dass diese Zeit bei der Rentenberechnung berücksichtigt wird.
Für all jene, die „nur“ 35 Versicherungsjahre nachweisen können, gibt es die Möglichkeit, die „Altersrente für langjährig Versicherte“ zu beantragen. Allerdings sind hier Abschläge zu erwarten. Jeder Monat, den man vorzeitig in den Ruhestand geht, zieht einen Abschlag von 0,3 % nach sich. Ein Beispiel gefällig? Wer zwei Jahre früher in Rente geht, muss mit einem Abschlag von 7,2 % rechnen – das ist schon ein ganz schöner Batzen Geld. Die Abzüge basieren auf der bis dahin erreichten Rente, und das sollte man im Hinterkopf behalten.
Wichtige Fristen und Anträge
Die Rentenauskunft der Rentenversicherung wird ab einem Alter von 55 Jahren alle drei Jahre verschickt. Ein Blick auf diese Auskunft kann Gold wert sein – so weiß man, wo man steht und was man beachten muss. Wenn der Rentenantrag gestellt werden soll, ist es wichtig, dies spätestens drei Monate vor dem gewünschten Renteneintritt zu tun. Ein kleiner Tipp am Rande: Beratungsgespräche mit Experten der Deutschen Rentenversicherung sind sehr empfehlenswert und können dabei helfen, die eigene Rentenplanung zu optimieren.
Es gibt zwei Arten von Altersrenten: die für langjährig Versicherte mit 35 Versicherungsjahren und die für besonders langjährig Versicherte, die 45 Jahre nachweisen können. Letztere ermöglicht es Menschen, die vor 1953 geboren wurden, ohne Abschläge in Rente zu gehen. Bei den Jahrgängen 1953 bis 1963 wird das Renteneintrittsalter schrittweise angehoben, und für alle, die 1964 und später geboren sind, liegt es bei 67 Jahren. Aber keine Panik! Es gibt eine vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente für langjährig Versicherte ab 63 Jahren, allerdings auch hier mit einem Abschlag von bis zu 14,4 Prozent.
Wenn wir uns die Rahmenbedingungen anschauen, gibt es auch eine Verdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten, die 2022 bei 46.060 Euro lag. Ab dem 1. Januar 2023 wurde diese Grenze jedoch aufgehoben – ein kleiner Lichtblick für all jene, die während des Ruhestands noch etwas dazuverdienen möchten.
Wer also plant, früher in Rente zu gehen, sollte sich gut informieren und die entsprechenden Schritte einleiten. Es gibt viel zu berücksichtigen, und die Zeit vergeht schneller, als man denkt. Auf dass der Übergang in den Ruhestand ein angenehmer und reibungsloser Prozess wird!