Die Landschaft der Altersvorsorge ist schon immer ein bisschen wie ein Wackelpudding gewesen – man weiß nie so genau, wo die Reise hingeht. Aktuell sorgt ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) für ordentlich Wirbel. Am 10. Dezember 2025 erklärte das Gericht eine Klausel der Allianz Lebensversicherungs-AG für unwirksam (Az. IV ZR 34/25). Diese Klausel erlaubte eine einseitige Senkung des Rentenfaktors fondsgebundener Riester-Verträge. Und das hat es in sich! Im konkreten Fall sank der Rentenfaktor von 38,74 auf 30,84 Euro je 10.000 Euro Policenwert – das sind rund 20 Prozent weniger Monatsrente. Wer jetzt denkt, das betrifft doch nur ein paar Ausnahmen, der irrt sich gewaltig.

Die Entscheidung des BGH betrifft nicht nur Riester-Verträge, sondern auch private Rentenversicherungen, Rürup-Renten sowie Verträge der betrieblichen Altersversorgung über Pensionskassen. Das bedeutet, dass viele Menschen möglicherweise von dieser Problematik betroffen sind. Klassische Rentenversicherungen, die von Anfang an eine garantierte Rentenhöhe bieten, sind allerdings nicht in diesem Boot. Die beanstandete Klausel der Allianz erlaubte eine Senkung bei steigender Lebenserwartung oder sinkenden Kapitalerträgen, ohne gleichzeitig eine Pflicht zur Wiederanhebung bei verbesserten Bedingungen einzuführen. Das hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg als unangemessene Benachteiligung nach § 307 Absatz 1 BGB eingestuft.

Die Folgen für die Versicherten

Um das mal zu verdeutlichen: Bei einem Faktor von 30 Euro würde ein Policenwert von 50.000 Euro rechnerisch 150 Euro Monatsrente bringen. Vor der Senkung waren es 193,70 Euro. Das macht einen Unterschied von 39,50 Euro monatlich oder 474 Euro jährlich. Und das ist kein Pappenstiel! Da kann einem schon mal die Laune vergehen, wenn man sieht, wie sehr sich das auf die eigene Altersvorsorge auswirken kann. Laut Allianz betrifft das BGH-Urteil fondsgebundene Riester-Verträge, die zwischen Juni und November 2006 abgeschlossen wurden. Aber wie viele Verträge in Deutschland tatsächlich entsprechende Klauseln enthalten, ist nicht bekannt. Das lässt Fragen offen.

Die Verbraucherzentralen haben eine Liste von zehn Anbietern erstellt, die betroffen sein könnten. Darunter sind neben der Allianz auch die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG, die Allianz Pensionskasse AG, R+V Lebensversicherung AG und viele mehr. Einige dieser Anbieter haben bereits Unterlassungserklärungen abgegeben, was bedeutet, dass sie die beanstandete Klausel nicht mehr verwenden dürfen. Doch das ist kein Schuldeingeständnis. Und das ist ein wichtiger Punkt, den man sich vor Augen führen sollte.

Was können Betroffene tun?

An dieser Stelle wird es für viele Versicherte spannend. Wer betroffen ist, sollte unbedingt seine Police und die jährlichen Standmitteilungen prüfen. Insbesondere gilt es, auf folgende Punkte zu achten: Ist der Vertrag fondsgebunden? Gibt es eine Klausel zur Senkung des Rentenfaktors? Und erlaubt diese Klausel eine einseitige Absenkung ohne Verpflichtung zur Wiederanhebung? Wenn ja, dann könnte man möglicherweise eine Neuberechnung der Rente und Nachzahlungen verlangen. Die Verbraucherzentralen stellen dafür sogar einen anpassbaren Musterbrief bereit, was wirklich hilfreich ist.

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Klar ist, dass es nicht nur um die Allianz geht. Auch andere Anbieter wie AXA, LPV, VHV und R+V nutzen ähnliche Klauseln. Die Verbraucherzentralen gehen davon aus, dass es bis zu eine Million potenziell betroffene Verträge gibt. Wer also das Gefühl hat, hier könnte was nicht stimmen, sollte aktiv werden und seine Vertragsunterlagen durchforsten.

Der Blick in die Zukunft

Die ganze Situation ist nicht nur ein rechtlicher Streit, sondern hat auch tiefere Auswirkungen auf die Altersvorsorge vieler Menschen. Ein weiterer Aspekt, den man im Auge behalten sollte, ist der aktuelle versus garantierte Rentenfaktor. Der aktuelle Faktor wird meist höher sein als der garantierte, was bedeutet, dass man bei steigenden Rentenfaktoren auch mit besseren monatlichen Renten rechnen kann. Wenn allerdings ein Rentenbeginn verschoben wird, kann der Faktor im Rahmen einer Neuberechnung geändert werden – und das kann für den Versicherten bitter sein.

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass es sich lohnt, seine Altersvorsorge genau unter die Lupe zu nehmen. Wer unsicher ist, sollte sich rechtzeitig rechtlich beraten lassen. Es gibt Kanzleien, die eine erste Prüfung kostenfrei anbieten. Vielleicht wird die Wackelpudding-Landschaft der Altersvorsorge ja bald ein bisschen stabiler – wir sind gespannt, wie sich das alles weiterentwickelt!